Privates Rechtsproblem?

2 Antworten

Ab und zu fahre ich bei Critical mass mit. Daher kann ich zum Sachverhalt nur diese Info beisteuern, weil wir dann immer die StVO-Regel anwenden.

10 Personen sind nicht ausreichend für einen Verband. Ich gehe davon aus, dass die Gruppe aber davon ausging und sich deswegen so verhalten hat. Inlineskater gehören gar nicht zu einem pot. Verband - die StVO sieht die Vorschrift nur für Radler vor.

https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/fahrradgruppe-als-geschlossener-verband-wichtige-regeln/

Geschlossener Verband: Fahrradgruppe ab 16 Personen

Ein geschlossener Verband aus mehreren Fahrzeugen ist gemäß §27 StVO als ein Fahrzeug zu betrachten. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Eine besondere Kennzeichnungspflicht gibt es nicht – anders als bei Kraftfahrzeugen, die einen solchen Verband bilden. Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. Sie müssen jedoch auch auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vor ihnen Fahrenden achten. Eine Person muss den Verband führen und dafür sorgen, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden.

https://www.fahrrad-kuechler.de/aktuelles/reform-strassenverkehrsordnung.html

Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen [seit 28. April 2020] beim Überholen von Radfahrern eingehalten werden. Bisher schrieb die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Die große Problematik beim Sicherheitsabstand ist die Beweisführung. Hunderte Male am Tag wird im Straßenverkehr mit Anzeigen gewedelt, ich würde das an Deiner Stelle erstmal nicht ganz so ernst nehmen. Mehr fällt mir zum Thema nicht ein.

Kein Polizist, Mitarbeiter des Ordnungsamts, Staatsanwalt oder Richter hat so viel Langeweile, dass er sich mit so einem Kleinkram beschäftigen würde. Vergiss die Sache wieder.

Ansonsten kann ich nur ganz allgemein dazu sagen, dass eine pot. Gefährdung i.d.R. schwerer gewertet wird als eine Behinderung.