Habe ich Anspruch auf Lohnerhöhung bei Mindestlohnerhöhung?
Wenn der Mindestlohn im Oktober auf 12€ angehoben werden soll und mein momentaner IST-Lohn (Juni) 12€ Beträgt, habe ich dann im Oktober auch einen Anspruch auf eine Lohnerhöhung?
Meiner Meinung nach wäre es ungerecht gegenüber z.B. Werkstudenten die in ihrem Fachbereich momentan 12€ verdienen (noch ca.3 € mehr als der Mindestlohn), dass diese im Oktober theoretisch nur noch für den Mindestlohn arbeiten würden, wie z.B. Leute die im Eiskaffee jobben.
5 Antworten
Nein, hast Du per Stand heute nicht.
Aber Du sprichst das größte Problem dieser Mindestlohnerhöhung an.Denn jeder, der heut 2,-, 3,-, 4,-, oder 5,- Euro Abstand zum Mindestlohn hat, möchte diesen Abstand natürlich auch in Zukunft haben und bei allen Tarifverhandlungen ist das ein großes Thema, denn für die Arbeitgeber bedeutet es nicht nur die Erhöhung des Mindestlohns zu verkraften, sondern eine Lohnerhöhung auf ganz breiter Front.
Natürlich hast du auch als Werkstudent Anspruch auf den Mindestlohn.
Schau' mal den Begriff "mindest(ens)" im Duden nach.
Nein, einen solchen Anspruch hast Du nicht.
Was nehmen Dir die jetzigen Mindestlöhner weg, wenn ihr Lohn erhöht wird? Oder anders ausgedrückt: warum bist Du nur deshalb der Ansicht, mehr verdienen zu müssen, weil andere mehr bekommen?
Es geht um die Relation der beiden Gehälter der beiden "Arbeitsgruppen", man kann ja wohl den Education Status nicht mit irgend einem Nebejobber auf eine Stufe stellen
Aber den "Education Status" hast Du doch jetzt schon, wieso bist Du dann jetzt mit 12 € zufrieden?Mehr verdienen zu wollen, nur weil andere mehr bekommen, hat nichts mit einem Status zu tun, sondern mit Neid.
Damit Du mich richtig verstehst: ich gönne Dir jeden Euro Lohnerhöhung. Aber an der Begründung, warum genau DU mehr bekommen solltest, musst Du noch ordentlich arbeiten.
Vielleicht wird so klarer, was ich ausdrücken will:
Deinem Arbeitgeber ist Deine Arbeit derzeit 12 €/ Std wert, und Du bist damit zufrieden. Deine Arbeit wird aber doch nicht irgendwie automatisch wertvoller, nur weil aufgrund eines Gesetzes die Arbeit, die dem AG aktuell 9,82 €/Std wert ist, ab 01.07. mit 10,45 und ab 01.10. mit 12,00 € entlohnt werden MUSS. DARAUF kannst Du keine Lohnverhandlungen begründen. Und wenn Du der Meinung bist, dass Deine Arbeit mehr wert ist, dann ist sie es jetzt schon und nicht erst ab dem 01.10., Du musst also JETZT nach einer Lohnerhöhung fragen, wenn Du nicht ganz deutlich so aussehen willst, als wäre es nur Neid und Standesdünkel.
Denn natürlich kann man AN mit "Education Status" und "irgendwelche Minijobber gleich entlohnen, was sollte einen AG daran hindern?
Laß dich doch jetzt auf den Mindestlohn runterstufen, dann bekommst du ab Oktober auch die Lohnerhöhung.
Jeder der in Deutschland arbeitet bekommt ab 1.10. 12,- Euro mindestlohn . Unter 12,- Euro darf niemand mehr bezahlt werden .