Müssen Werkstudenten nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden?

6 Antworten

Also 1. in der Broschüre steht nichts von Werkstudenten. Und auf allen Seiten werden die Ausnahmen aufgelistet, aber nicht explizit gesagt das Werkstudenten dem MiLo unterliegen. Mein Google ist nicht kaputt, ich möchte mich nur nicht auf Halbaussagen stützen.

Stimmt ..;-)

Aber da es dort um die Abgrenzung zu studienbezogenen Pflichtpraktika und allgemeinen studentischen Praktikanten geht, erschien mir Angesichts der spärlichen Sachverhaltsdarstellung deinerseits der Link hilfreich um den Unterschied aufzuzeigen.

Konnte ja nicht wissen, dass Zitterbacke diese Informationen für dich auch aufbereitet.

2

Und ohne Quelle: Nicht "müssen", sondern "können"!

Der AG kann auch mehr bezahlen, denn es gibt tatsächlich Werkstudenten, die ihm einen spürbaren Mehrwert verschaffen und die so honoriert werden:-)

Ja !!

Es gibt aber Ausnahmen.

Welche da sind :

- Praktika , die verpflichtender Teil des Studiums sind

- Praktika , die der Orientierung vor dem Studium dienen und nicht länger als drei Monate sind

- Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten , die begleitend zum Studium absolviert werden

http://karrierebibel.de/studenten-mindestlohn-was-muessen-arbeitgeber-zahlen/

Und wenn deine Suchmaschine wieder geht , kannst du noch mehr zum Thema im Netz finden

Z. B.

http://www.meinpraktikum.de/werkstudent/gehalt

Gruß Z... .