Gehalt (fällig 15. des Monats) nicht bekommen?

4 Antworten

Gemäß & 18 BBiG ist die Zahlung Deines Auszubildendenentgeltes zum Monatsende hin festgeschrieben :

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden, dies ist in § 18 des Berufsbildungsgesetzes so festgelegt: „Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

15+5 = 20. Heute ist aber erst der 19. und seit dem 15. ist noch kein einziger Arbeitstag verstrichen. Dein Gehalt sollte daher heute im Laufe des Tages gebucht werden. Hätte der Arbeitgeber am Morgen des 14.04. das Gehalt überwiesen, wäre es spätestens heute auf Deinem Konto.

Womöglich wird das Gehalt aber erst am ersten Arbeitstag nach dem 15. überwiesen, d.h. es kommt dann erst morgen. Dies wäre eine Verspätung um einen Arbeitstag.

Bezüglich der Zahlung gilt §18 BBiG, d.h. die Zahlung muss bis spätestens zum letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats erfolgen.

Die letzten vier Tage waren doch gar keine Bankarbeitstage. Sieh heute abend nochmals auf dein Konto. Wenn auch morgen im Laufe des Tages nichts ankommt, wende dich ans Personalbüro.

lolanola 
Fragesteller
 19.04.2022, 16:04

Ach stimmt, tut mir leid. Ich habe das total vergessen..

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Na wenn das bisher immer geklappt hat, wir nun rein zufällig ein langes Osterwochenende hatten, woran könnte das dann wohl liegen?