Kann ein Arbeitgeber die Lohnzahlung vom 1. des Monats auf den 15. dauerhaft verlegen?

2 Antworten

Also ich kenne einen ähnlichen Fall. Da kam ein neuer Chef und der hat einiges umgestellt in der Firma. Letztlich ist es durch gegangen, weil im Vertrag kein genaues Datum für die Auszahlung stand. Aber sie haben es in zwei Schritten gemacht. Einmal eine Woche später und dann nochmals eine Woche später. Es war ein recht kleines Unternehmen, da sind solche Sachen wahrscheinliche in bisschen flexibler.

Die Fälligkeit des Arbeitslohns ist durch § 614 BGB geregelt und zwar im Ergebnis dahingehend, wie es Eurer bisherigen Regelung entsprach: Zahlung zum Monatsende.

Verlangen kann der Arbeitgeber da keine anderslautende Regelung und das weiß er auch ganz genau: Wenn er da etwas verlangen könnte, würde er es kraft Direktionsrecht anordnen und nicht um Zustimmung bitten.

Die Frage rechtlicher Mittel stellt sich garnicht, denn Du bist zu einer Zustimmung ja nicht verpflichtet. Stimmst Du aber zu, dann ist das bindend.

Was ich mir an Deiner Stelle aber machen würde, wäre Sorgen um meinen Arbeitsplatz, denn ohne Grund denkt Dein Arbeitgeber nicht an so ungewöhnliche Maßnahmen.