P-Konto, Grenze von Kalendermonat oder Gehaltseingang?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann übersteigendes Geld aber auch noch im Folgemonat verbrauchen, geht dort natürlich auch zu Lasten den Freibetrages. Das übriggebliebende Geld vom Vormonat wird im übernächsten Monat ausgekehrt. D.h. das Geld vom Vormonat solltest du im lfd.Monat auf jeden Fall verbrauchen bzw. vom Konto holen.

https://p-konto.de/wiki/guthaben/

Schau mal in den Link, dort wird es auch erklärt.

Im Regelfall tatsächlich bis zum Letzten des Monats, dann stellt sich die Uhr auf NULL...

Die mtl. Freibeträge und sonstige Regelungen beim P-Konto (auch bzgl. Abführungen, Fristen usw.) beziehen sich immer auf einen Kalendermonat.

Trotzdem ist die Antwort erst einmal nein, auch wenn im Detail / einzelnen Fallkonstellationen etwas anderes richtig sein kann. Über Geld was z.B. im Juli eingeht (und da nicht verfügt wurde / wegen Überschreitung des mtl. P-Kontofreibetrags bei einer / mehreren bestehenden Kontopfändungen verfügt werden konnte) kann man im Folgemonat August unter Anrechnung auf den P-Konto-Pfändungsfreibetrag verfügen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung