Grenzgänger DE-CH: Überweisungsgebühren als Werbungskosten?

3 Antworten

WEnn Du DEin Geld bekommen hast (schweizer Konto), ist alles was danach läuft Dein privates Problem.

Würde der Arbeitgeber nach Deutschland überweisen wäre das anders. Da wäre, das, was es Dich kostet Dein Geld zu bekommen, Werbungskosten.

Hallo exifdata,

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt ! ;-))

Ausgaben müssen lediglich einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Beruf haben, bzw. die Aufwendungen sollen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit des Arbeitnehmers stehen. (>BFH vom 1.10.1982 - BStBl 1983 II S. 17)

Ich würde einfach mal diese Kosten als Werbungskosten ansetzen, was soll schon passieren ? Möglicherweise kommt der Rotstift zum Einsatz, gut - dann bist du zwar nicht finanziell aber um eine Erfahrung reicher ! ;-)) K.

Das sind Kosten privater Lebenshaltung. Für die gibt es keinen einzigen Cent Steuererstattung.