Reverse Charge mit Schweizer Firma?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Reversed Charge Regelung trifft auch auf den Export von Leistungen in die Schweiz zu - genauer handelt es sich in der Schweiz um den IMPORT von Leistungen aus dem Ausland - aber das muss Dich nicht kümmern. Du stellst Deine Rechnung, wie in DE üblich, ohne MWST mit dem Hinweis auf die Reversed Charge Regelung. Es ist Sache des Schweizerischen Empfängers, diese Leistung zu Versteuern (Schweiz = Bezugssteuer). Falls der Empfänger in der Schweiz MWST-pflichtig ist, kanst Du als UID die MWST-Abrechnungsnummer ohne den Zusatz "MWST" verwenden. Die Nummer hat das Format CHE-999.999.999 MWST.

ich hatte das Glück, eine Rechnung von einer Schweizer an eine deutsche Firma vor mir zu haben (Cloud-Services Internet).

Und dort ist diese Nummer genannt:

USt-Identifikations-Nummer CHE-112.123.456 TVA

Das ist das wie von dir genannte Format. Dann werde ich mal nach dieser Nummer fragen.

0

Ich stimme Menador und momo1 zu, allerdings ist zu beachten, dass es immer auf die Art der Leistung ankommt. Nicht für alle Leistungen an ein schweizer Unternehmen gilt das Reverse Charge Verfahren in der Schweiz. Das ist übrigens auch innerhalb der EU so, gilt aber im Verhältnis zur Schweiz inbesondere, weil z.B. die Ortsbestimmung nicht vereinheitlicht ist (obwohl das auch in der EU nicht in allen Fällen einheitlich ist).