Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?

Hallo!

Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.

Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)

Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?

Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?

Danke schonmal!

Ausland, Grenzgänger, Schweiz, Steuern, Home Office
Steuern und Krankenversicherung bei zwei Wohnsitzen in zwei EU-Ländern (D. & Ö.), Teilzeitbeschäftigung (in Ö) und freiberuflicher Tätigkeit (D. & Ö.)?

Hallo, ich habe eine - aus meiner Sicht - etwas komplizierte Frage, zu der ich auch bereits von unterschiedlicher Stelle unterschiedliche Antworten erhalten habe.

Ich bin gebürtiger Österreicher & schließe gerade mein Studium in Deutschland ab, daher war ich zuletzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit, neben dem Studium, in Deutschland gemeldet.

Meine Tätigkeit liegt im künstlerischen Bereich, wobei meine Kunden im Augenblick häufig auch gewerblich sind.

Inzwischen beende ich in Deutschland noch meine Diplomarbeit, habe aber eine feste Teilzeitstelle in Österreich an der Uni und darüber hinaus regelmäßige Freelance-Aufträge, in Österreich und Deutschland, wobei ein Großteil der Aufträge aus Österreich kommt.

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz.

Auskünfte beim Finanzamt und anderen Informations-Plattformen waren bislang hauptsächlich entweder:

-Steuern zahlen da wo der Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz liegt

oder:

-Steuern zahlen da wo die Tätigkeit ausgeübt wird. - was aber bei "Remote"-Arbeiten oft schon nicht ganz eindeutig ist.

Auch das Durchforsten des Forums hier, hat die Frage für mich noch nicht eindeutig beantworten können, zum Teil steigt die Verwirrung eher etwas :)

Dazu kommt, dass ich mich regelmäßig - dadurch, dass ich gelegentlich auch noch in dritten Auslandsstaaten unterwegs bin - in keinem der Länder über 183 Tage aufhalte. Oder dies aber nicht eindeutig vorher weiß, weil es zumeist sehr knapp ist.

Wo muss ich meine Steuern geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der KV und allg. Sozialversicherung (falls das hier beantwortet werden kann - wäre sehr dankbar über sachkundigen Rat auch in dieser Sache).

Im Moment bin ich etwa durch meine Teilzeitanstellung in Österreich Sozialversichert, weiß aber nicht, ob meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, diese nicht zukünftig überschreiten werden (vermutlich). Muss ich dann in beiden Ländern versichert sein? Wie entscheidet sich dies?

Entschuldigung für die etwas verwirrende Fragestellung (bildet den Kopfknoten allerdings ganz gut ab) – Danke im Voraus!

DBA, Freelancer, Grenzgänger, Teilzeit
Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld

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