Ferienwohnung im selbst bewohnten EFH mit Photovoltaik mitversorgen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat sich mit der lezten EEG Änderung grundsätzlich geändert. Zuvor durfte selbst erzeugter Strom nur von Ehepartnern und Kindern im eigenen Haushalt verbraucht werden. Weil ja EEG-Umlage befreit. Die EEG Umlage ist Geschichte.

Also kann man auch Feriengäste und Mieter über Zwischenzähler damit versorgen.

Wie man das nun rechtssicher weiter berechnet ist eine andere Sache.

marc57 
Fragesteller
 02.12.2023, 17:42

Danke Dir - denn Deine Antwort legt die ganz einfache "Lösung meines Problems" dahingehend nahe, dass ich meinen Strom-Hausanschluss dahingehend verändern lasse, dass die Einliegerwohnung keinen eigenständigen Anschluss und Hauptzähler mehr hat, sonern es nur noch einen Stromvertrag gibt, und der FeWo-Zähler nur ein Zwischenzähler ist.
Dadurch erübrigt sich die Frage nach einer "Aufteilung" künftigen Solarstroms ...
Manchmal hat man eben ein Brett vor'm Kopf und da ist es gut, einfach mal "drauf los zu frage" - und im "Gut-Fall" (wie hier) erhält man von außen eine "Erleuchtung" ...

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Wenn Du eine Solaranlage (kein "Balkonkraftwerk"!) zur Stromversorgung auf das Dach baust, dann ist es für gewöhnlich unerheblich, ob nun für ein Haus, eine Wohnung/Ferienwohnung!

Denn Du speist das in das Netzwerk ein und bekommst hierfür vom Grundversorger eine Vergütung.

marc57 
Fragesteller
 20.09.2023, 07:56

Sorry, "Alarm67", mit dieser Antwort bin ich nicht wirklich zufrieden.

Was Du schreibst trifft dann zu, wenn ich die "Volleinspeiser" Variante wähle- und das ist/war mir natürlich schon immer klar. Diese Option ist noch nicht 100% vom Tisch, aber ich favorisiere den Ansatz, den Solarstrom (weitgehend) selbst zu verbrauchen und nur eventuelle Überschüsse ins Netz einzuspeisen.

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