Kann ich für eine Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus ein Darlehen aufnehmen und die Darlehenszinsen von den Mieteinnahmen abziehen?

1 Antwort

Das ist alles halb so kompliziert.

Alternative 1: Du brauchst nur ein einziges Darlehn, erstrangig. Die Kosten werden dann nach Wohnfläche aufgeteilt.

Den Mieteinnahmen der Einliegerwohnung werden die anteiligen Kosten der Mietwohnung gegenübergestellt. Hierzu dient die Anlage V Deiner Steuererklärung. Dazu gibt es die Anleitung zur Anlage V und lies dort bitte insb. Zeile 33 bis 51, damit Du weißt, wo die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers hingehören, nämlich in Anlage N.

Alternative 2: Wenn Du separate Finanzierungen für Haupthaus und Einliegerwohnung machst, dann entfällt die wohnflächenanteilige Aufteilung der Fremdkapitalzinsen für Anlage V, aber nicht die der übrigen Kosten der Anlage V. Für das Arbeitszimmer gilt weiterhin die Wohnfläche als Aufteilungsschlüssel. Solche separate Finanzierungen mögen sinnvoll sein, um bei der Tilgung zunächst die Haupthausfinanzierung zu bedienen und für die Einliegerwohnungsfinanzierung eine längere tilgungsfreie Periode zu haben. 

Ein Steuerberater könnte Dir bei der Gestaltung der Alternative 2 und im ersten bzw. zweiten Jahr gut helfen.