Auf jeden Fall sollte man dies per Fotos dokumentieren und Versicherungen, die beim Umstürzen des Baumes eintreten müssen, auf diese Dinge hinweisen.

Deine Privat Haftpflichtversicherung informieren schriftlich.

Die Bauschutzsatzungen der Gemeinde einsehen und ggf. dort Beratung suchen.

Ob es eine gesetzliche Regelung für Dein Bundesland gibt lässt sich googeln.

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Ja bei 9000 Brutto in 2024 must Du auf jeden Fall Steuern zahlen. Da ist die Frage, was Du absetzen kannst und ob Nachweise oberhalb 967€ für außergewöhnliche Belastungen (Brille, Zahnersatz, Fahrtkosten, Zuzahlungen) gelingen. Aber Du bekommst alles in absehbarer Zeit ausgezahlt. Krankenversicherung/Pfegeversicherung wird nicht fällig, weil die so rechnen als ob Du jeden Monat Zahlungen erhälst. Gut bei Tagesgeld bekommt man in D 3,4% in Schweden, Frankreich 3,3%, macht also ca. 360€/Jahr aus.

Bei monatlicher Zahlung 33x12=396€ fallen sicherlich keine Steuern an. Auch andere Abgaben nicht und die Frage ob Du länger als weitere 22 Jahre Erdbewohner bleibst.

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Der Weg ist richtig, wir werden unabhängig

Freilich gibt es einige Nebenwirkungen

Bei uns wurde die Abfallentsorgung massiv um 24% erhöht. Wg Autobahnmaut und Co2 Bepreisung 12€ je tonne Gewicht.

Beispiel E-Auto Förderung: Als die wegfiel kamen sofort Preisnachlässe der Hersteller, so das in vielen Fällen die E-Autos jetzt billiger sind als vorher mit Förderung.

Einziger Nachteil bei E-Autos der bleibt sind horrend teure Reparaturen. Spiegel von inoic 5 1800€ Hat beim Nachbarn Vollkasko bezahlt und sogleich um 70€ erhöht.

Das gleiche Spiel mit den ach so teuren Wärmepumpen. Mein Arbeitskollege muste seine alte WP aus 2001 2018 ersetzen. Die hat 15000€ gekostet incls Einbau. Er hat BAFA Förderung bekommen und somit unter 10000€ bezahlt. Fabrikat ELCO. Die alte Stiebel Eltron hat er für 500€ verkauft als Ersatzteilspender.

Nachbar bekommt Buderus WP für über 30000€. Schwachsinn²!

Meine Mitsui WP hat 5000€ im Okt. 22 gekostet. Einbau selbst gemacht Nebenkosten 1200€.

Wer hier ein Basching gegen Wärmepumpen betreibt, hat keine Ahnung, nicht mal Ansatzweise. Inzwischen ist allgemein bekannt, das die Installateure immer zu große Heizungen einbauen. Aus verschiedenen Gründen, hauptsächlich weil es keine kleinen Thermen gab. Das setzt sich bei WP fort.

Ich zahle jetzt genausoviel, obwohl ich das E-Auto lade, dank meiner PV-Anlage.

Kurze Energiebilanz:

40% der selbst erzeugten Energie wird vor Ort verbraucht Rest wird eingespeist jeden Monat 140€ Vergütung.

40% bin ich autak, versorge ich mich selbst

50% braucht WP

24% für E-Auto bei 15000km/Jahr.

Mal sehen, denke es kommt weitere PV Anlage 10kwp in 2024.

Hier ähnliches Spiel: PV-Anlagen 10Kwp kosten ca. 5000€ Material. Händler Offerten fangen bei 14000€ ohne Batterie an.

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Wenn Du jetzt nigends andere Kap Einkünfte hast, was hindert Dich den kompletten Betrag bis auf weiteres frei zu stellen, also 1000€?

Wenn Du woanders auch noch Kap Einkünfte hast, must Du das jedes Jahr aufs neue ausrechnen, wg. Zinseszins oder schätzen.

Bei 7,20€ Zinsen für 480€ pro Jahr lässt sich das ja schätzen. Man kann 80€ freistellen, das würde dann die nächsten 7 Jahre auf jeden Fall reichen.

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Das hat sich mit der lezten EEG Änderung grundsätzlich geändert. Zuvor durfte selbst erzeugter Strom nur von Ehepartnern und Kindern im eigenen Haushalt verbraucht werden. Weil ja EEG-Umlage befreit. Die EEG Umlage ist Geschichte.

Also kann man auch Feriengäste und Mieter über Zwischenzähler damit versorgen.

Wie man das nun rechtssicher weiter berechnet ist eine andere Sache.

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Selbst rechnen ist zu komplziert

Ja klar meine 7 Jahre alte Gastherme hätte sicherlich noch 10 Jahre gehalten.

Ich habe trotzdem im Nov. 22 auf Wärmepumpe umgestellt und im Juni 22 ein E-Auto angeschafft.

Ich hatte die Preiserhöhung meines Gasanbeiters im Hause. Danach hätte ich 2500€ pro Jahr für Gas zahlen müssen, statt 850€. Ganz so dick ist es nicht gekommen.

Aber ich freue mich trotzdem, immer wenn die Sonne scheint und mein E-Auto für lau läd. Waren sonst doch ca. 50€ pro Woche an der Tanke zu zahlen.

Und nie wieder im Sommer in heisses Auto einsteigen, ist schon was. Schließlich kann man bei E-Autos im Stand Klimaanlage per App aus der Ferne Starten.

Nach einer Zwischenbilanz sieht es so aus, als ob ich weniger zahlen muss als mit Gas in der Vergangenheit. Weil auch die Nebenkosten wegfallen. Schonsteinfeger braucht nicht mehr bezahlt werden. Sind auch alle 3 Jahre 120€ Große Brandschau, Emissionsmessung alle 2 Jahre 55€.

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Normalerweise wird die Beerdigung vom Nachlass bezahlt. Ist kein Geld vorhanden, müssen die nächsten Verwandten dafür aufkommen. Das Erbe und evt. Ausschlagung hat damit nix zu tun. Auch wer ausschlägt muss trotzdem die Beerdigungskosten tragen.

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Andere Ansicht

Nein wer bei LWP Planung als Einsparung nur kein Heizöl mehr kaufen annimmt, zeigt doch das man sich nicht wirklich mit der Kostenrechnung befasst hat.

Schornsteinfeger immissionsmessung 60€/Jahr

Kaminkehren 2x pro Jahr je 30€

Grösse Brandschau alle 3 Jahre 120€

Kesselreinigung jedes Jahr 100€?

Abwarten ist angesagt. Wärmepumpen gibt es ab 1500€ aus China.

Was glaubst Du warum Vissmann verkauft wurde? Weil Mr. Vissmann weiß, das er auf Dauer nicht mithalten kann, mit dem Weltmarkt.

Meine Lwp hat 5000 gekostet, läuft seit Nov.22 und hat seit 1.1.23 2500kwh verbraucht.

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Ja klar das geht. Man kann auch jedes beliebige andere Steuerprogramm nehmen, es muss halt nur unter dem Betriebsystem laufen.

Andere Möglichkeit ist online auf der Webside. Dazu geht jedes Betriebsystem. Es wird nur ein Browser benötigt.

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Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

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"Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind?"

Nein das geht nicht. Die Immobilie gehöhrt ja einer Erbengemeinschaft. Jeder müste zustimmen, was man unter den Gegebenheiten nicht machen würde.

Der Vater müste also Eure Zustimmung igendwie erkaufen gegen bar. Er müste Eure Anteile abkaufen. Nur dann kann er das durchsetzen. Ihr könnt verkaufen müst aber nicht. Man könnte auch mit Zwangsversteigerung drohen.

Wie geht man jetzt taktisch am besten vor? Abwarten und Ihn seine Möglichkeiten erst mal selber erkunden lassen. Anfragen schiebt man au die lange Bank. Das wird ja dauern und Geld kosten. Er müste sich erst mal beraten lassen und wird dann erfahren das das so nicht geht. Dann wird auch klar werden ob das alles von der neuen Frau ausgeht, oder von Ihm.

Um gegen rechtliche Auseinandersetzungen abgesichert zu sein, stellt sich die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung. Die könnte man jetzt noch abschließen.

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Küche unentgeltlich überlassen, Gerät geht unverschuldet defekt - wer zahlt und wie steht es um "Ersatz" bei Auszug?

Hallo zusammen,

in einer Mietwohnung wurde die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen, im Mietvertrag steht explizit, dass die Küchengeräte nicht mitvermietet werden.

Ferner gibt es die sonstige schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag, welche besagt, dass die Mieter für die Instandhaltungskosten selbst verantwortlich sind und bei Auszug die dann vorhandenen Küchengeräte in gleicher Qualität und gesäubert sein müssen.

Nun geht ein (damals wohl sehr teuer angeschafftes) Küchengerät kaputt. Der Vermieter sagt aus, dass noch Garantie auf das Gerät besteht und fordert die Mieter auf, einen Techniker zu holen. Der Techniker bestätigt, dass der Defekt nicht durch die Mieter verursacht wurde und beseitigt diesen.

Entgegen der Erwartung des Vermieters deckt die Garantie nicht die volle Reparatur. Daraufhin schickt der Vermieter die verhältnismäßig hohe Rechnung (das Gerät war in der Anschaffung und nun der Reparatur sehr teuer) an die Mieter.

Frage 1: Sind die Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen? (Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Schaden nicht durch sie verschuldet war und sie auf Grund der Aussagen des Vermieters nicht mit (derart) hohen Kosten rechnen konnten?)

Frage 2: Sofern die Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet sind: Angenommen, die Mieter bitten den Vermieter daraufhin darum, das (nun reparierte) Gerät zu entfernen und kaufen sich ein eigenes. Müssen sie es auf Grund der oben erwähnten sonstigen Vereinbarung bei Auszug dem Vermieter überlassen?

Vielen Dank im Voraus!

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Gut der Vermieter hat die Reparatur beauftragt in der Hoffnung auf Garantie.

Wenn die Garantie dann nicht eintritt, ist das sein Risiko.

Die Vereinbarung im Mietvertrag "dass die Mieter für die Instandhaltungskosten selbst verantwortlich sind" steht dem entgegen. Der Mieter hätte ja entscheiden können, welchen Reperaturdienst er beauftragt oder ob er gleich ein neues Gerät kauft. Diese Entscheidung hatte er hier ja nicht, weil der Vermieter ja auf Garantie gehofft hatte. Dieses Risiko trägt er als Auftraggeber.

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Ganz einfach. Die Lohnabrechnung schriftlich reklamieren. Auf falsche Steuerklasse hinweisen. Dann ist der Ball beim Arbeitgeber.

Du hast das ja nicht zu vertreten.

"soll ich jetzt bis Ende des Jahres warten und zum Finanzamt laufen - ich will eine korrekte Abrechnung haben und zwar jetzt !!!"

Genau, EST kostet Geld beim Steuerberater, warum solltest Du Dich darum kümmern? Kostet Zeit, Geld, Neven und ist Steuer-Laien nicht zumutbar, weil es können ja entscheidende Fehler gemacht werden.

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Interessanter Thread. Was würde ich an Deiner Stelle machen?

Sicherlich das was Du auch gemacht hast. Ferner würde ich eine Kopie des Retour gegangenen Briefes mit dem Stempel drauf anfordern wollen. Zumal aus dem Thead nicht hervorgeht, ob es DHL oder ein anderer Postdienstleister war, bzw. welcher Postdienstleister das veranlaßt hat.

Auch die Auffassung das ein Stempel des Zustellers dies rechtskräftig bestätigen kann, würde ich nicht teilen wollen und der Bank mitteilen wollen. Der Zusteller der das gemacht hat, wird mir einen Tag Arbeitsausfall zahlen müssen und die Fahrtkosten zur nächsten Bankfiliale, ferner alle anderen anfallenden Kosten.

Ansonsten stellt sich wieder mal heraus, das die Postbank eher eine schlechte Wahl ist für Bankdienstleistungen ist.

Nicht auszudenken wenn das passiert, wenn ich im Urlaub im Ausland bin.

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Nein das würde man nicht machen wollen. Weil Pfändungen immer noch möglich sind. Bei einem gemeinsamnen Konto kann dann auch das Geld des Ehemanns gepfändet werden, weil sich Pfändungen der Gläubiger in den Zugewinn richten können. Man würde also bis zur Restschuldbefreiung getrennte Konten belassen.

Hinzu kommt die schlechte Bonität durch die Privatinsolvenz. Ob man bei einem gemeinsamen Konto dann eine Kreditkarte bekommt, ist fraglich.

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Ich denke darum brucht Ihr Euch keine Gedanken machen. Das Gebäude hat ja Baugenehmigung und die hat ja Bestand.

Das wird ursprünglich mal ein Landwirtschaftliches Anwesen gewesen sein. Deshalb die Landwirtschaftsfläche um das Haus herum. Heute wird man das nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, sondern als Garten.

Konkret heist das das Ihr auf der Erholungsfläche auch eine Terasse und PKW-Abstellplätzte, Carport genehmigt bekommt und auch sonstige Neben-Gebäude.

Das der hintere Teil nicht bebaut werden darf hängt mit dem B-Plan bzw. mit dem Baurecht zusammen. Meist ist eine Hintere Bebauungsgrenze festgelegt. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Ein Schuppen geht auch dort meistens. Tierunterstand ebenfalls, falls man dort Pferde weiden lassen will.

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Ich denke das ist eine zugesichterte Eigenschaft, nach der explizit gefragt wurde. Das lässt sich ja auch durch Zeugen belegen. Jetzt kommt es darauf an, ob im Kaufvertrag irgendentwas von mündlichen Absprachen steht, das die zur Wirksamkeit Schriftform benötigen, ansonsten unwirksam sind. Steht sowas nicht drin, ist diese Absprache wirksam und Du kannst zurücktreten. Grund fehlende Zugesicherte Eigenschaft.

Ich würde hier schweres Geschütz auffahren, wenn die auf dem Vertrag bestehen. Anzeige bei Polizei wg. Betrug. Zeuge kann ja alles bestätigen.

Es kann doch nicht sein, das ein Verkäufer auf Nachfrage eine falsche Antwort gibt, dann der Vertrag durch Vertragsklauseln diese falsche Auskunft legalisiert.

Wer denn soll die genauen Eigenschaften einer Ware kennen, wenn nicht einmal ein Fachverkäufer dies kennt. Nein er kennt die Eigenschaften genau, will aber verkaufen und sichert diese zu entgegen der Herstellerangaben. Weil er weis das mündliche Zusagen unwirksam sind. Das ist dann Vorsatz.

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Arm schwillt aufs Doppelte an, nicht bewegen können und Schmerz nach Blutabnahme. Die Schwester behauptete sie weiß nicht was das ist. Das muss sie doch wissen?

Symptome: starke, plötzliche Schwellung bis 5 cm unter der Armbeuge und bis 15 cm über der Armbeuge. Mit zu dicker Nadel, Vene perforiert/ durchstochen. Arm kann nicht gebeugt, bewegt werden, Schwellung teils leicht blau, tut bei leichtestem Anfassen sehr weh. Rausziehen der Nadel schmerzte sehr, habe den Tupfer danach sehr gut drauf gedrückt. Aber die Schwester wartete keine 2 Minuten, wie es sein sollte, sondern machte schnell das Pflaster drauf. Eine Minute später ging ich ängstlich zurück und zeigte denen das. Die sagten mir gar nicht was los war, sagten mehrmals, sie hätten sowas noch nie gesehen. Das beruhigte mich natürlich nicht. Wie kann es sein, dass Schwestern in einer Arztpraxis sowas angeblich nicht wissen? Die hätten sich entschuldigen und erklären müssen wodurch das zustande kommt. Waren zu geizig mir das Kühlpack mitzugeben. Ein Schreck, aber schlimmer war deren Umgang damit. Bin zum Krankenhaus, da es angeblich was Unbekanntes ist. Die Schwestern in der Arztpraxis nehmen täglich mehrfach Blut ab, wie können die so unwissend sein? Haben die mich absichtlich so im Dunkeln gelassen, weil die nicht wollen, dass ich Schmerzensgeld verlange? Warum überhaupt so dicke Nadeln, wenn eine dünne Nadel genauso Blut abnimmt, nur mit weniger Schadensrisiko für Patienten?

Ich finde es daneben, dass die mir eine beruhigende Erklärung verweigert haben, nur um keine Fehler zuzugeben. Das Blut abnehmen war immer sehr stressig für mich. Das kann ich in Zukunft nun vergessen, meine Spritzen/Nadelphobie ist nun komplett. Ich glaube es ist nicht leicht dafür Schmerzensgeld zu fordern, selbst wenn die den Fehler zugeben und klar erklären, was passiert ist. Das wäre doch das Mindeste oder? Wenn ich Schmerzensgeld fordern wollte, müsste ich ein teures Gutachten vom Gefäßchirurg machen lassen, vor Gericht ziehen. Wer macht sich bitte den Aufwand? Die sind doch gegen solche Forderungen versichert, sollten mir sogar von sich aus eine Entschädigung anbieten, statt so mit mir umzugehen. Die Arztpraxis ist in meiner Nähe, will keinen Zoff mit denen. Hingehen will ich da nicht mehr. Die haben mich fast wie einen Störenfried behandelt, als hätte ich was falsch gemacht. Sowas hat doch kein Patient verdient der durch deren falsche Handhabung geschädigt wurde. Frage mich, was die für Schulungen zum Blut abnehmen bekommen. Im Krankenhaus haben die es sofort erkannt und erklärt, dauert mind. 2 Wochen bis es wieder normal ist, durch Blut im Gewebe. Das sind doch Grundlagen, wenn man täglich Blut abnimmt und mit Nadeln hantiert oder? Wenn die direkt Angst vor einer Schmerzensgeldforderung haben, wissen die was sie gemacht haben und sollten nicht Patienten belügen. Der falsche Umgang und mich für dumm verkaufen, würde mich viel eher veranlassen Schmerzensgeld zu wollen. Dabei eine ältere Schwester, die schon 30 Jahre im Beruf ist. Ich kaufe denen nicht ab, dass die nicht wussten was los ist. Und selbst jetzt wollen es totschweigen als wäre es nie passiert, hinterhältig.

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Sowas ähnliches hatte ich auch bei der Bundeswehr. Es lag am handwerklichen. Falscher Arm Ader nicht getroffen. Arm wochenlang blau. Die Schwellung hatte ich nicht.

Ja auch wenn jemand jahrelange Erfahrung hat, die Menschen sind unterschiedlich. Insofern sind die Gefäße auch unterschiedlich.

Aber trotzdem müssen die sich drum kümmern und wenn sie das nicht können, müssen die Notarzt-Wagen rufen. Eigentlich dürfen die Dich mit solch einem Symptom nicht aus der Praxis entlassen in den Straßenverkehr.

Klar kann man Schmerzensgeld fordern. Die Artzt-Praxen sind sicher versichert. Aber da kommt eh was. Du bist ja jetzt Krank geschrieben. Dein Arbeitgeber sollte das erfahren. Der kümmert sich garantiert drum das jemand das zahlt. Er muss ja Lohnfortzahlung leisten.

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ja klar da hat jemand mal was in Internet gemacht, wovon er keine Ahnung hat.

Torrents links anklicken bewirkt erst mal gar nix, es sei denn man hat einen Torrent Client / Torrent Download Manager installiert. Windows hat von Haus aus keinen Torrent Client. Du warst ja mit Smartphone unterwegs, sieht nach Android aus.

Aber ja klar hat man so was installiert nutzt es wenig den zu beenden. Wenn man ihn dann wieder startet läd er dort weiter, wo er aufgehört hat. Das ist ja der Sinn von Downloadmangern. Verschiedene Browser haben Downloadmanager integiert.

Torrents sind auch nicht böse oder illegal.

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Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

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Da es sich beim Verkauf der Grundstücke um Vermögen der Betreuten handelt, sollte man das dem Vormundschaftsgericht melden. Der Kaufpreis darf ja nicht einfach mit solchen dubiosen Verträgen verschwinden. Klar er hat das alles rück-datiert aufgesetzt.

Einen Nachweis, das aus dem Darlehnsvertrag auch Geld geflossen ist, wird wohl nicht zu erbringen sein.

Der angebliche Darlehnsvertrag ist ja nur vom Betreuer und Darlehnsgeber unterschrieben und liegt dem Vormundschaftsgericht sicherlich nicht vor und ist dort sicherlich so nicht genehmigt worden. Wirksamkeit für die Betreute kann er so nicht entfalten, dazu wäre die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.

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