Wie mache ich die Erstellungskosten einer Einliegerwohnung geltend??

4 Antworten

Was verstehst Du unter "Eigenleistung" und wie willst Du die beziffern? Deine Arbeitsleistung zählt dabei nicht mit.

Nun ist bei der vorgestellten Gemengelage der verschiedenen Kredite (einschl. der Zuordnung der Kreditkosten) und der von Euch bezahlten Herstellungskosten (Nachweise, Aufteilung) eine Ferndiagnose schwierig. Warum suchst Du da nicht in Deiner Nähe einen Steuerexperten, der die Unterlagen sichtet und Dir "Sortiertipps" gibt oder die Steuererklärung erstellt?

Hallo little Arrow, was unser Steuerberater dazu meinte... siehe Kommentar bei wfwbinder....

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@Erna62

Für die KfW-Kredit brauchst Du jeweils einen Mittelverwendungsnachweis, sonst wir der Kredit zurückgefordert.

Wenn die Kreditmittel nicht ausdrücklich zugeordnet wurden, dann wird üblicherweise eine Zins-Aufteilung (sämtlicher Kredite!) nach anteiligen Wohnflächen gemacht und vom FA akzeptiert.

Clevere Leute sorgen für die Aufteilung des Kaufpreises schon bei Vertragsabschluss, so dass das Eigenkapital weitestgehend auf die selbstgenutzte Wohnung entfällt und das Fremdkapital auf die vermieteten Wohneinheiten. Aber das ist nach Vertragsabschluss nicht zu reparieren.

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@LittleArrow

"Clevere Leute sorgen für die Aufteilung des Kaufpreises..."

Und clevere Finanzbeamte schmeissen Dir das um.

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@vulkanismus

Sollten sie auch tun, wenn sie dafür gerichtsfeste Gründe finden. Ansonsten freut sich der Eigentümer.

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Was haltet ihr von den Grundrechenarten?

Beispiel:

Gesamt Wohnfläche 200 qm. Einliegerwohnung 40 qm.

Abzugsfähig von den Kosten (einschl. Zinsen) 40/200 = 1/5.

ebenso für AfA usw.

Hallo wfwbinder so hatte ich mir das wohl auch vorgestellt.... aber unser Steuerberater meinte, ohne genaue und belegbare Aufteilung der Kosten und Finanzierungsmittel in Hauptwohnung und Einliegerwohnung könne man keine Zinskosten geltend machen. Das Finanzamt würde eine anteilige Kostenberechnung nicht anerkennen.

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@Erna62

Entschuldige bitte, aber da bin ich anderer Ansicht als Dein StB udn ich vermute EnnoBecker, Blackleather und die anderen StB udn Finanzbeamten hier im Forum werden sich mir anschließen.

Kein Mensch ist in der Lage die Zinsen einer Hauptwohneinheit, oder einer Einliegerwohnung genau zurechnen.

Wie viel des Daches soll dann der Einliegerwohnung zugerechnet werden? Wieviel der Haustür usw.

Das ist quatsch.

Eine Aufteilung muss sachgerecht erfolgen. Das ist im Zweifel die Aufteilung nach qm-Wohnfläche, oder nach Kubikmeter umbauter Raum.

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@wfwbinder

Danke für die Antwort.... das hilft mir enorm..... ich dachte mir schon das diese Aussage unseres Steuerberaters so nicht stimmen kann..... wusste es aber nicht genau - jetzt denk ich allerdings darüber nach den Steuerberater zu wechseln

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Muß man die Frage jetzt so verstehen dass Du glaubst, Deine eigene Arbeitszeit steuerlich geltend machen zu können? Das wäre unmöglich.

Hallo Privatier59,

sorry... habe mich wohl unklar ausgedrückt.... ich möchte nicht unsere Eigenleistung geltend machen.... geht ja nicht... wenn denn höchstens Materialkosten.... nein es geht mir um die Zinskosten der Kredite die zur Herstellung des Hauses incl. Einliegerwohnung nötig waren.... wie muss man es anstellen damit das Finanzamt die Zinsen als Kosten anerkennt???..... wie gesagt...eine klare Trennung der Finanzierungsmittel für die Haupt- und Einliegerwohnung hat nicht stattgefunden....

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Aus Eueren Unterlagen wird sich wohl herauslesen lassen, dass Ihr von Beginn an vorhattet, das Dachgeschoss zu vermieten.

Aus den Kreditverträgen wird zu ersehen sein, wofür diese gegeben wurden.

Je nachdem gilt dann die Rechnung von wfwbinder.

Was ist Euer Steuerberater von Beruf?

nun.... Steuerberater..... werde mir wohl einen anderen StB suchen

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