Gemeinschaftl. genutzter Strom für vermietete Wohng. ohne extra Zähler?

2 Antworten

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Als Mietnebenkosten größtenteils gar nicht - oder den gemeinschaftlichen Strom über einen extra Zähler erfassen und als Betriebskosten überhaupt zulässig ist.

Denn:

Gemäß § 556 Abs. 1 BGB ist der Mieter( hier wohl der Einliegerwohnung) nur zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. Dazu gehören gemäß Verordnung

Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Flure

Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs

Vom Rasenmäher , Waschmaschine etc. ist nicht die Rede - die dürfen als Mietnebenkosten gar nicht umgelegt werden. Diese Dinge müssen für die Einliegerwohnung über eine Steckdose betrieben werden, der zur Einliegerwohnung gehört.

kdidt 
Fragesteller
 17.03.2011, 17:37

Schade, da muss wohl der Eigentümer (Hauptwohng.) und Vermieter weiterhin allein für die Kosten aufkommen. Auch wenn ich kaum eine andere Antwort erwartet habe, vielen Dank für Ihre nette Hilfestellung. M.f.G. K.Didt

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berniebutt  17.03.2011, 18:17

Klar, Mietnebenkosten müssen vom Vermieter nachgewiesen werden. Für den Strom für Heizung, Aussenbeleuchtung lässt sich das gut pauschalieren. Der Knackpunkt ist die offensichtlich gemeinschaftliche Waschmaschine, die im Jahr richtig Geld kosten kann. Untersage dem Mieter die Benutzung oder einigt euch für die geminschaftliche Nutzung.

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kdidt 
Fragesteller
 17.03.2011, 22:42
@berniebutt

Na ja, das Problem sind eigentlich nicht die Kosten, die übernehme ich für meine Mieterin gern, ist nämlich meine Mutter. Ich dachte nur, ich könnte diesen Posten als Werbekosten steuerlich geltend machen. Aber ohne Nachweis geht das nun wohl nicht. Ich habe eventuell auf eine rechnerische Möglichkeit gehofft, also so in der Art: Mein Gesamtstrom = xxx,-€, davon xx,-€ = Gemeinschaftsstrom, ggf. aufgrund eines Richtwertes oder einer Pauschale, die akzeptiert werden könnte, davon prozentual der Einliegerwohnung zuzuordnen. Dass das nun nicht klappt, bringt mich nun aber auch nicht um. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Sollten Sie mal eine Frage zum Rentenrecht haben, kann ich vielleicht helfen.

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Nicht immer macht der Einbau eines Stromzählers einen Sinn, weil auch der Aufwand viel zu groß wäre. Der Allgemeinstrom gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ich würde mit dem Mieter eine Schätz-Vereinbarung treffen und künftig als festen Betrag abrechnen. Der Heizungsstrom z. B. darf ja auch geschätzt werden (rechnerische Ermittlung). Auch bei der Waschmaschine lässt sich bestimmt rechnerisch etwas machen und für den restlichen Allgemeinstrom (Treppen- und Außenbeleuchtung) könnte man ebenfalls einen niedrigen Wert schätzen oder ggf auf einen Erfahrungswert zurück greifen. Der Mieterbund hat z.B. solche Erfahrungswerte. Ist also alles kein großes Problem - unter vernünftigen Leuten, die zusammen in einem Haus leben.