Darf der Vermieter wenn er Polizist ist meine Akten vorher einsehen?

7 Antworten

What? Das hat er Dir wirklich gesagt? Das wäre ja dümmer als die Polizei erlaubt.

Wenn man das schon unzulässigerweise macht, lehnt man anschliessend diplomatisch ohne weitere Begründung ab (habe anderem Bewerber den Vorzug gegeben).

Mein letzter Vermieter bzw. dessen Frau hat beim Finanzamt gearbeitet. Ob sie mal in meine Daten reingesehen hat - wenn sie konnte, bestimmt. Aber sowas posaunt man natürlich nicht heraus. Mir wäre das auch egal gewesen.

Privatier59  19.07.2023, 22:22

Solche Anschuldigungen können sich als Eigentor erweisen wenn tatsächliche Anhaltspunkte fehlen. Da könnte sich die Fragestellerin als Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens wieder finden, wegen Verleumdung pp. Keine Wohnung, dafür noch (?) ein Ermittlungsverfahren. Dazu kann man dann nur gratulieren wegen des durchschlagenden Erfolgs.

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Andri123  19.07.2023, 23:03
@Privatier59

Zum Beispiel, "Ich sags mal ganz ehrlich, ich will keine Dealer im Haus haben". Ehrlich währt eben nicht immer am längsten, insbesondere nicht nach illegalen Tätigkeiten (hier der unzulässige Datenabruf). Sowas ist einfach nur dumm.

Nun kann der Dealer natürlich dafür sorgen, dass der Polizist gerügt wird, was vermutlich keine grossartigen Folgen nach sich zieht. Und das wird sein durchschlagender Erfolg sein.

Die Gefahr wegen Verleumdung angezeigt zu werden, sehe ich auf den ersten Blick nicht, aber auf den zweiten Blick vielleicht schon.

Ich hab mir übrigens letztes Jahr auch den "Spass" gemacht, der Polizei eine Beschwerde zu schicken, da diese mich nachts um halb vier geweckt hatte (wegen meines verrückten Nachbarns). War natürlich sinnlos, aber musste sein. Immerhin wurde ein wenig Arbeitszeit damit verschwendet. Aber diese Unverschämtheit konnte ich nicht unkommentiert lassen, nachts bei einer dunklen Wohnung, aus der keine Geräusche dringen, die schlafenden Bewohner herauszuklingeln.

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Wenn er das so gesagt hat, kannst du das natürlich seinem Dienstvorgesetzten melden. Solche Abfragen werden inzwischen dokumentiert, lassen sich also innerhalb der Polizei problemlos nachvollziehen.

Die Wohnung wirst du aber trotzdem nicht bekommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Steffi0317 
Fragesteller
 23.07.2023, 18:44

Vielen Dank. Das ich die Wohnung nicht bekomme ist mir bewusst. Ich wollte es nur informativ einmal nachfragen weil ich der Meinung bin das so etwas nicht richtig ist.

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Answer123  23.07.2023, 18:51
@Steffi0317

Grundsätzlich kannst du das machen. Wenn der Sachverhalt nachweisbar ist, bekommt der VM von seinem Dienstvorgesetzten Ärger. Wenn er aber den Abruf über einen Kollegen gemacht hat, wird der Nachweis schwierig...

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DAmit hat er meines Erachtens ein Dienstvergehen begangen.

Wenn Du das an höherer Stelle meldest, bekommt er ein Problem.

Es hilft Dir aber nicht zu der Wohnung zu kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Andri123  19.07.2023, 19:37

Das Problem bestünde wohl in Form einer Abmahnung. Also kein so großes Problem.

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Tiiii  20.07.2023, 06:24
@Andri123

Abmahnung?! In Deutschland sind Polizisten keine Angestellten...

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Ich würde auch keinen Mieter mit einer Polizeiakte nehmen. Woher genau willst du wissen, dass er deine Akte gelesen hat? Oder läuft gegen dich eine Öffentlichkeitsfahndung?

Selbst wenn Du recht hast und dieses auch beweisen könntest:

1. Die Wohnung bekommst Du dennoch nicht!

2. Engere Wahl heißt/bedeutet ja nicht, dass Du diese ansonsten bekommen hättest!

Also außer Stress und viel Arbeit/Schriftverkehr bringt dir das alles nichts, selbst wenn Du recht hättest.