Kann der Vermieter einfach 2 Tage vorher abspringen?


28.02.2023, 10:37

Das Geld für Miete und Kaution wurde uns zurück überwiesen.

6 Antworten

Woraus sollte sich denn ableiten lassen, dass der Vermieter vom Vertrag zurück treten will? Aus der Absage eines Übergabetermins vor dem Beginn des Mietverhältnisses ja wohl kaum.

Natürlich wäre es nett und auch absolut üblich, wenn man Übergabetermine rechtzeitig vereinbart, gezwungen ist man dazu aber nicht.

Vage bleibt Deine Beschreibung ja ohnehin in einem Punkt: Was bezeichnest Du denn als Hausverwaltung? Ist das der Vermieter selber oder eine dritte Person. Falls dritte Person könnte man immer noch den Vermieter selber kontaktieren.

Wie dem auch sei: Den Vermieter würde es viel Geld kosten einen Mietvertrag nicht erfüllen zu wollen. Wohl kein Vermieter wird dieses Risiko eingehen.

senior1  28.02.2023, 06:44

Ich denke auch, dass kein Vermieter so blöd ist. Aber wir kennen die Argumentation des Vermieters nicht. Was ist z.B. wenn er damit kommt: Da auch 10 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Zahlungstermin die Kaution noch nicht bei uns eingegangen ist, sehen wir den Mietvertrag als nichtig an. Oder: Mehrere gemachte Angaben der Mietinteressenten sind unwahr. Für fühlen uns daher getäuscht und sehen den Mietvertrag als nichtig an. Bin mal gespannt, ob wir den Ausgang des Dramas erfahren werden.

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FuLe1217 
Fragesteller
 28.02.2023, 06:53

Es war mit ihm ausgemacht wenn die Frau vorher ausgezogen ist das wir rein können zum streichen, nicht zum wohnen. Wären zwei Tage vorher gewesen. Und das die Miete und Kaution zurück kommt ist auch seltsam.

Reagieren tut auch keiner, zwecks neuem Termin der Schlüsselübergabe. Weder bei Besichtigung oder Vertragsabschluss hatten wir Probleme jemand zu erreichen, wir wurden immer gleich kontaktiert.

Hausverwaltung ist ne dritte Person da die Häuser einer ärmeren Dame gehören, ist er von ihr angestellt das ganze zu managen.

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classica  28.02.2023, 09:18
@FuLe1217

Von ärmeren Dame kann wohl nicht die Rede sein Du meinst wohl älteren Dame

Die würde ich umgehend a n r u f e n

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Die Frage ist ob der sogenannte Hausverwalter überhaupt befugt ist , Verträge zu schliessen

Informiert umgehend den Vermieter der alten Wohnung, dass ihr noch nicht ausziehen könnt, auf Grund der Situation

Informiert die Firmen , bei denen Ihr Möbel bestellt habt , dass sich der Einzug verzögert

Ab jetzt alles auch schriftlich per Mail , damit ihr hinterher Beweise vorlegen könnt über entstandene Kosten.

Und sofort zum Anwalt jetzt .

Wendet Euch auch an de Vormieterin wegen der Küche.

Hattet ihr diese schon bezahlt ?

Normalerweise gibt es vor Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll für evtl Schäden , von beiden Parteien unterschrieben und die Zählerstände werden notiert und gesichert

Wolltest Du darauf verzichten ?

Da hilft nur ab zum Mieterbund oder einem Fachanwalt. Und zwar sehr kurzfristig.

Egal welche Gründe der Vermieter anführt um einen Vertrag zu kündigen oder zu widerrufen kann dies alles nur schriftlich geschehen. Da er das nicht gemacht habt, habt ihr mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen gültigen Mietvertrag.

Der "Verwalter" ist wohl sowas wie in Hausmeister? Eine richtige Hausverwaltung würde so nicht agieren. Auch der Vermieter scheint relativ ahnungslos zu sein. Aus meiner Sicht habt ihr gute Chancen euren Schaden (Hotel bzw Ersatzwohnung, Kosten für die Wohnungssuche, Wertverlust der Küche, etc.) Ersetzt zu bekommen.

FuLe1217 
Fragesteller
 28.02.2023, 07:44

Wir werden heute ein Anwalt mit ins Boot holen.

Mietvertrag liegt vor, von beiden Seiten unterschrieben.

Joa kann man so sagen, er titelt sich nicht als Hausmeister, weil das separat einer macht. Er titelt sich als Hausverwaltung, das ist auch auf dem Stempel und Unterschrift beim Vertrag zu lesen.

Ein genaues Datum für erste Kaution hatten wir nicht. Miete spätestens am dritten Monats Anfang. Da hätten wir sogar noch Zeit gehabt.

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Was ich hier sehe sind zwei Dinge.

Ihr habt einen 'Mietvertrag über eine Wohnung. Der Mietvertrag beginnt am 01. 03. 2023 zu laufen. Miete und Kaution sind bezahlt. Einen Widerruf des Mietvertrags, Stornierung usw. gibt es nicht.

Ihr habt mit der Vormieterin vereinbart, dass Ihr deren Küche abkauft udn dass Ihr den Schlüssel gestern, am 27. 02. 2023 bekommen solltet.

Die Mieterin hat am Freitag angerufen und den Termin abgesagt.

Aha, was hat sie denn gesagt? Dass Ihr den Schlüssel nicht am Montag bekommt? Dass Sie dort wohnen bleiben will? Oder dass sie erst eine Woche später raus kann?

Was sagt der Vermieter dazu? Wird er von der Hausverwaltung vertreten? Eien Hausverwaltung hat ein Büro, da kann man im schlimmsten Fall hingehen.

Wenn die einen Mietvertrag knallen lassen, der abgeschlossen und für den Kaution und Miete gzahlt wurden, sind die schadenersatzpflichtig.

Also, auf zur Hausverwaltung udn die Sache klären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Terminabsage durch die jetzige Mieterin ist rechtlich wirkungslos. Sie ist keine Vertragspartnerin. Ihr habt einen gültigen Mietvertrag. Allerdings solltet ihr euch schon mal nach einem Hotel umsehen. Die Kosten darf der Eigentümer/Vermieter zahlen. Ich hoffe, ihr habt ein finanzielles Polster. Zudem solltet ihr euch schon mal nach einer Lagermöglichkeit für euren Hausrat umschauen. Evtl. ist das Umzugsunternehmen behilflich. Das Umzugsunternehmen über die bevorstehende Problematik unterrichten.

Die Kinder heute zu Verwandten geben.

Wie weit ist die Hausverwaltung / der Vermieter von euch bzw. der neuen Wohnung entfernt? Ich würde hier versuchen heute mit polizeilicher Unterstützung die Schlüssel zu erhalten. Wenn die Beamten vor Ort sind, können sie ggf. gleich eine Anzeige aufnehmen, falls die Schlüssel nicht ausgehändigt werden.

Mal schaun' was noch für Ratschläge und Hilfestellungen hier genannt werden.

FuLe1217 
Fragesteller
 28.02.2023, 04:45

Die Hausverwaltung wohnt in dem Gebäude mit drin. Ein finanzielles Polster haben wir nicht. Und die Mieterin die vorher drin gewohnt hat, sollte den Termin im Namen der Hausverwaltung absagen. Da der Schlüssel von ihr am gleichen Tag über die Hausverwaltung an uns übergeben werden sollte. Miete und Kaution haben wir zurück überwiesen bekommen. Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr.

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senior1  28.02.2023, 04:51
@FuLe1217

Es dürften einige schwierige Tage vor euch stehen. Da müsst ihr durch. Für heute steht ein persönlicher Besuch bei der Hausverwaltung eurerseits an. Ihr müsst die Schlüsselherausgabe fordern und damit den Vermieter unter Verzug setzen. Ich würde nun einen Anwalt hinzuziehen und den gleich mitnehmen.

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AndreasSchendel  28.02.2023, 08:29
@FuLe1217

Bleibt wohl die Option auf Herausgabe des Schlüssels zu klagen. Zur Not bleiben Sie noch in der aktuellen Wohnung und geben den Schlüssel nicht ab. Bis zu der Räumungsklage haben Sie ggf. Zeit das aktuelle Problem zu regeln.

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