Warmmiete und jetz Nebenkostenabrechnung von 1600,-€ ???

6 Antworten

Hallo! Danke für eure schnellen Antworten, in meinem Mietvertrag steht nur 295,-€ Warmmiete, nichts weiter aufgeschlüsselt, auf der zweiten seite steht noch etwas von Jahresendabrechnug Strom/Wasser, okay ich sehe ja ein etwas nachzuzahlen wenn ich zuviel verbraucht habe, aber wie gesagt vorher hat er allein darin gewohnt, seine Abrechnung war dementsprechend niedrig und jetz wo ich da mit drin wohne steigt das, aber wie gesagt bin ich der meinung ich zahle doch die ganze Zeit eine WARMmiete in der Nebenkosten enthalten sind!Das ist sein Haus in dem ich wohne somit gehen wohl alle Abrechnungen an ihn!

Habe übrigens Nachtspeicher Heizung, bin kaum zuhause, also eigentlich auch unmöglich das ich zuviel verbraucht habe!!!

Nun wird es spannend, also warmmiete ist klar, das ist inklusive Heizung.

Strom udn Wasser. wie wird das berechnet? Wo ist der Zähler. gibt es keinen Zähler für Deine Wohnung? sind die Zähler bei Deinem Einzug abgelesen worden.

Wenn es sich um gemeinsame , also nciht unabhängige Stromnetze handelt, wie hoch war seine alte Abrechnung.

Da sind viele Fragen offen. Lasse Dich bei der Verbraucherzentrale beraten. Ggf. auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zum Anwalt gehen.

Hallo Cindy123,

vielleicht kannst Du die beiden Seiten des Mietvertrages (ohne Namen) einfach als Bild in das Internet stellen und uns einen Link geben.

Wenn der Vermieter bislang etwas über Mehrkosten gesagt hat, ist das irrelevant, da er sich die Mühe schriftlich machen muß und die detaillierten Gesamtkosten des Hauses ermitteln und auf die beiden Wohnungen verteilen muß. Erst wenn Du etwas Schriftliches hast, wird es spannend und rechtsverbindlich.

Bei aller (un)berechtigten Beanstandung der (mietvertragskonformen?) NK-Abrechnung ist beim vermieterbewohnten Zweifamilienhaus das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters zu beachten, das aber zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist führt. Er kann im Prinzip ohne Begründung (außer Hinweis auf § 573a BGB) kündigen. Es gilt dies natürlich zu vermeiden und deshalb immer mit ausgesprochener Freundlichkeit zu reden und zu argumentieren.

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Nein so einfach geht da nicht. Wieso sollst du Strom nachbezahlen? Normalerweise hat man als Mieter einer eigenen Vertrag mit dem Stromlieferanten. Was steht im Mietvertrag? Werden die Nebenkosten abgerechnet oder pauschal einbehalten? Gehe zu einem Mieterverein und lasse dich dort beraten.