Catering will nach Vertragsschluss mehr, rechtens?

3 Antworten

Ueber die Preiserhoehung, deren Hoehe ja noch gar nicht feststeht, haette man wohl streiten koennen. Ein Recht auf kostenlose Stornierung ergibt sich aus dem Preierhoehungsbegehren aber noch lange nicht.

die Antwort auf Deine Frage, steht in dem Vertrag, den Du unterschrieben hast. Wenn da steht, dass die Anzahlung nicht zurückgezahlt wird, dann ist das so, ansonsten solltest Du eine letzte Frist mit Datum nennen und notfalls gerichtlich dagegen vorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schref 
Fragesteller
 03.05.2022, 07:37

Hallo, danke für deine Antwort.

würde ich stornieren, weil ich die Dienstleistung schlicht nicht mehr wollte, wäre es klar, ich hätte Pech.
ich schließe aber einen Vertrag zu geregelten Preisen ab und der Dienstleister will mehr Geld (Änderungskündigung). Demnach braucht er unsere Zustimmung, die wir nicht geben. Demnach ist der Vertrag Nichtens und das Geld muss zurückgezahlt werden.

als Beispiel - ich kaufe ein Neuwagen für 30.000€. Bei Lieferung heißt es, dass er nun 40.000€ kostet und man das gem. Vertrag bezahlen müsste. Kann nicht sein, oder ?

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Eifelia  03.05.2022, 08:38
@Schref

Doch, klar kann das sein, gemäß Vertrag...

WAS steht denn zu Preisänderungen in Deinem Fall im Vertrag?

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"ja warum auch nicht auf den Zug aufspringen"

Diese Aussage ist mehr als sinnbefreit/Blödsinn!

Es ist allgemein bekannt, dass gerade die Gastronomie aufgrund der höheren Einkaufs- und Energiepreise große Probleme hat!

Um welche Summe geht es denn? Wie hoch war die Anzahlung?

Schref 
Fragesteller
 03.05.2022, 07:40

Hallo, auch dir, danke für die Antwort.

es tut mir leid, aber wer hat denn keine Nachteile dadurch?

wenn ich Verträge schließe ist das halt mal das Geschäftsrisiko.

würden die Preise fallen, würde auch keiner was zurückzahlen?

sobald ich einen Vertrag ändern will, muss ich dem gegenüber das Recht lassen, zu sagen, dass er den Vertrag widerrufen möchte.
wenn ich ein Auto kaufe, was bei Lieferung das doppelte kosten soll, kann es auch nicht heißen, bitte schön, ist halt so.

es geht hier um 500€ Anzahlung. Ist natürlich nicht die Welt, aber ganz ehrlich, mir geht es ums Prinzip!

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Alarm67  03.05.2022, 07:54
@Schref

Ich sage ja nicht, dass die zu Recht die Anzahlung einbehalten!

Ich reklamiere lediglich Deine Aussage dazu, von wegen auf den Zug aufspringen, was Blödsinn ist.

Man muss den Vertrag und deren AGB prüfen, was hier für solche Fälle geregelt wurde. Und ob das überhaupt wirksam ist.

Denn mit einem hast Du ja Recht, vertragsbrüchig werden die ja. Entscheidend ist nunmehr, ob dieses durch den Vertragsbedingungen wirksam abgedeckt ist.

Bevor nun alles über einen RA geprüft wird, würde ich ein Vergleichsangebot machen, z. B.:

150 Euro dürfen die für bislang getätigte Arbeiten behalten, den Rest zurück.

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