Sollte man nach der Hochzeit wenn man den Namen ändert es im Grundbuch auch ändern lassen?

2 Antworten

Resmay

Vorschlag:

"An das Grundbuchamt.... In der Grundbuchsache von... Blatt... trage ich, die Grundstückseigentümern, gem. beil. Heiratsurkunde den Familiennahmen ....

Ich rege an, die Namens-Änderung von Amts wegen einzutragen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Namensänderung im Grundbuch ist nicht unbedingt notwendig, da sich am Rechtsverhältnis nichts ändert und Sie mit der Heiratsurkunde jederzeit Ihre Identität nachweisen können.

Die Namensänderung ist andererseits aber sehr unkompliziert und auf einfachen Antrag ohne Notar direkt beim Grundbuchamt möglich.