Berechnung Nichtabnahmeentschädigung Berücksichtigung Tilgungssatzwechsel

2 Antworten

Selbst eine Anwältin meinte, das dies schwierig werden könnte, weil die Bank sich so sturr verhält und sie konnte nicht sicher stellen, dass wir zumindest erstmal wieder Geld für die ETW bekommen. Allerdings sah sie bezgl. des Tilgungssatzwechsels uns im Recht. Die Beratung war kostenlos, bei Mandatsübernahme wird das teuer, sie will nach Erfolg bezahlt werden, also 2000,-Euro netto wenn kein Erfolg, 4000,. Euro bei Erfolg. Kann uns jemand hier im Forum helfen ?

Es gibt 162.000 (einhundertzweiundsechszigtausend) in Deutschland zugelassene Anwälte. Wieso muß man sich da auf dubiose Erfolgshonorarvereinbarungen einlassen?

Nicht zu jeder Rechtsfrage gibt es Urteile. Da hilft nichts anderes als den Streit selber auszutragen und Hilfe dazu kann kein Forum leisten. Da muß man eben Geld für einen Anwalt und einen Sachverständigen für Kapitalmarktfragen in die Hand nehmen. Wer das nicht will, der macht sich zum Spielball seines Vertragspartners.

Ich weiß nicht, um welche Summen es bei Euch geht. Üblicherweise ist da der Ausweg eine Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Das würde Bewegung in die Abwicklung bringen, zwingt Euch aber natürlich dazu, anschließend den aktiven Part zu übernehmen.

wir wissen, dass es viele Anwälte gibt, nur leider im Umkreis von 100 km keinen, der sich darauf spezialisiert hat, die Anwältin war aus Berlin, 150 km entfernt von, es muss ja auch machbar bleiben..........es geht um 24.100,- Euro und das mit der Zahlung unter Vorbehalt wissen wir, jedoch bleibt der Fall dann genauso offen, als hätten wir gar nichts gezahlt.....so die Aussage der Bank die Anwältin würde auch normal abrechnen, wird dann aber teurer, wenn es lange dauert ich habe mir grade eine Deckungszusage bei unserer Rechtsschutzvers. erkämpft....juchhu !!!!

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behält die Auszahlungen aus einem anderen Immobiliendarlehen für eine Eigentumswohnung zurück

Wenn der Betrag dieser Zurückhaltung über dem Betrag der geforderten VFE liegt, könnte sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.

Von einer Berücksichtigung eines fiktiven Tilgungssatzwechsels bei der VFE-Berechnung habe ich noch nicht gehört. Du könntest daher mit Deinem Prozess Rechtsgeschichte schreiben, aber die Bank knickt möglicherweise vorher ein.

Richtig kräftig könnte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zuschlagen. Dazu hier mehr:

https://www.test.de/Immobilienkredit-Guenstig-aus-dem-teuren-Kreditvertrag-4529102-0/

oh ja, die Bank behält 180.000,- Euro zurück..............wegen 24.000,- Euro Entschädigung

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