Bin ich bei diesem Autounfall im Recht?

Schubert610  09.10.2023, 17:09

und was willst du nun wissen?

XderJagger 
Fragesteller
 09.10.2023, 17:14

Ja, ob ich im recht bin

6 Antworten

Wenn ich das recht verstanden habe, gibt es eine zweispurige Straße mit Verkehr in beiden Richtungen. Du kommst aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Einmündung und willst nach rechts abbiegen (auf die Vorfahrtstraße). Korrekt?

In diesem Fall hat der Überholende klar seine Sorgfaltspflicht verletzt, denn an dieser Stelle darf der Lkw nicht überholt werden. Nach Deiner Schilderung wäre Dir das Gleiche passiert, egal ob mit Pkw oder einem Rettungswagen mit Sondersignal.

Du hast dem (von links kommenden) Verkehr die Vorfahrt gewährt, d.h. das Verkehrszeichen nicht missachtet. Weiterhin hast Du Deine Sorgfaltspflicht erfüllt, indem Du auch nach rechts geschaut hast (wo ja beispielsweise ein Rettungswagen auf Deiner Spur hätte kommen können).

Der Überholende hat jedoch die Spur gewechselt (und damit eine womöglich sogar im Einmündungsbereich durchgezogene Linie überfahren), ohne auf den Verkehr zu achten, der auf der korrekten (nämlich Deiner) Straßenseite unterwegs war.

Die Sachlage ist aus meiner Sicht recht klar. Es liegt ein Verstoß gegen §5 Abs. 2 StVO vor:

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
XderJagger 
Fragesteller
 11.10.2023, 17:54

Gibt kein Überholverbot und keine durchgezogene Linie, trotzdem danke für die umfangreiche antwort

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Hallo Jagger,

Zunächst super, dass ihr beide offensichtlich keine schweren Verletzungen erlitten habt... 🙏🙏🙏

War die Polizei da, und hat den Unfallbericht erstellt mit Skizze?

Wenn ja, ist wahrscheinlich alles gut. Du eröffnest bei der gegnerischen Versicherung einen Schadensfall, und beauftragst einen Gutachter um den Totalschaden offiziell zu machen. Die Versicherung muss Dir dann den Restwert bezahlen, und ggf. einen Mietwagen.

PS: Ich denke auch das 99% sicher der Überholende der Unfallverursacher ist. Anhand der Kollisionsstellen an den beiden Autos lässt sich ja beweisen, dass Deine Schilderung richtig ist.

Deshalb gibt es ja oft an solchen Einmündungen ein Überholverbot auf der Vorfahrtsstrasse, oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

In der Tendenz hat wohl ansonsten eher der Einfahrende Vorsicht walten zu lassen. Wie kann man denn zügig abbiegen?

Also mal abwarten und nicht darauf vertrauen, dass die gegnerische Versicherung den eigenen Anwalt bezahlen muss. Könnte auch mit 50/50 o.ä. ausgehen.

XderJagger 
Fragesteller
 09.10.2023, 17:47

Aber wenn es so wäre, wäre es dann immer ein Fehler bei Vorfahrt achten, wenn du rechts abbiegst zu fahren, weil ja der Gegenverkehr sich gegenseitig überholen kann, was du als abbieger ja nicht weißt und zudem muss ja der Überholer, einen sicheren Überholvorgang gewährleisten können, oder sehe ich das falsch??

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Andri123  09.10.2023, 22:27
@XderJagger

Wenn Dir unsere eher zurückhaltenden Antworten (es könne auf eine Schuldaufteilung hinauslaufen) nicht ausreichen, dann frag mal bei motortalk. Dort schreiben viele Tausend "Profis", ich finde das Forum allerdings unerträglich.

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GandalfAwA  11.10.2023, 18:27
@XderJagger

Ich denke wenn Du rechts abbiegst, musst Du nicht prüfen, ob da eventuell jemand auf Deine Spur zum überholen wechseln will ... Der, der Überholt, der muss 100% sicher stellen, dass alles frei ist.

Anhand der Stelle am Auto, wo die Kollision genau war, bei beiden PKW, lässt sich das aber feststellen.

Falls die Versicherung Dir nur 50% oder 70% anbieten will, musst Du Einspruch einlegen und ggf. einen Anwalt nehmen.

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Ich denke nicht, dass Du im Recht bist. Es wird wohl auf eine Schuldaufteilung hinauslaufen. Ich hatte das mal ähnlich mit einem sog. Lückenunfall, also nicht exakt dasselbe:

Vor einer roten Ampel standen etliche Autos auf der Geradeausspur. Ich wollte auf die Linksabbiegerspur und habe überholt, dabei die Gegenfahrbahn benutzt (was wichtig für die Beurteilung der Situation war: das durfte man dort, die durchgezogene Linie fing erst später an). Was ich nicht gesehen hatte: auf der Geradeausspur stand ein Mercedes SUV, einer von den großen, wo ich in meinem Kleinwagen sitzend nicht über die Motorhaube gucken konnte. Dieser hatte, für mich unsichtbar, eine Lücke gelassen, um einen aus einer Straße von rechts kommenden, nicht vorfahrtsberechtigten Linksabbieger durchzulassen - der wiederum war natürlich auch nur auf die rechte Seite fokussiert, dass da von links jemand kommen könnte, hatte er nicht auf dem Schirm (was ich durchaus nachvollziehen kann).

Aufgeteilt wurde 20/80 - ich bekam die 20, weil ich, obwohl ich nicht ausreichend Sicht hatte, trotzdem überholt habe (ich konnte halt nicht sehen, dass ich nicht ausreichend sehen konnte :-) ).

Er bekam die 80, weil er letztlich - so wie Du auch - die Vorfahrt missachtet hatte und vermutlich auch ein wenig deshalb, weil er sich vor Ort und in jeglicher Korrespondenz wie ein HB-Männchen aufführte, davon überzeugt war, dass ich die Alleinschuld hätte und ziemlich ausfallend wurde. Schon bei der Polizei vor Ort schrie er immer wieder, das ich auf der GEGENFAHRBAHN gewesen sei, der GEGENFAHRBAHN!1!11!! - bis ihm der Polizist sagte, dass das bei einem Überholvorgang nun mal normal ist, auf der Gegenfahrbahn zu sein...

XderJagger 
Fragesteller
 09.10.2023, 17:49

Aber wenn es so wäre, wäre es dann immer ein Fehler bei Vorfahrt achten, wenn du rechts abbiegst zu fahren, weil ja der Gegenverkehr sich gegenseitig überholen kann, was du als abbieger ja nicht weißt und zudem muss ja der Überholer, einen sicheren Überholvorgang gewährleisten können, oder sehe ich das falsch??

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xenia798  09.10.2023, 20:59
@XderJagger

Wenn du rechts abbiegst , erwartest du ja kein entgegen kommendes Auto auf deiner Spur .

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Eifelia  09.10.2023, 21:33
@XderJagger

Ich weiß nicht, ob Du das falsch siehst, ich bin keine Verkehrsrechts-Expertin. Ich fühlte mich nur an meinen Fall erinnert - da war ICH die Überholende und bekam 20 % Mitschuld. Die 80 % blieben bei dem, der meine Vorfahrt missachtet hatte. Wie ich schrieb, liegt bei Dir der Fall ja schon deshalb anders, weil es kein Lückenunfall ist. Ich (!) glaube bei Deiner Schilderung nicht an Alleinschuld des Überholers, aber vielleicht liege ich damit falsch. Kannst ja später mal hier schreiben, wie es ausgegangen ist.

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Da wird sich schon Deine Versicherung, die ja nicht unbeding freiwillig/gerne zahlt, drum kümmern. Die haben Anwälte, die das bewerten.

Also warum machst Du dir hierüber einen Kopf?

Lasse die mal machen, die kümmern sich.

In der Ruhe liegt die Kraft!