Autofahrer filmt während der Fahrt?

5 Antworten

Ich setze hier mal die offizielle Niederschrift dieses Paragraphen rein:

Das Handyverbot im Auto ist nicht nur auf das Telefonieren beschränkt, es untersagt jede Art der Nutzung, § 23 Absatz 1a StVO. Das heißt, es ist grundsätzlich verboten, das Handy während der Fahrt zu bedienen. Dieses Verbot betrifft übrigens nicht nur das reine Telefonieren, sondern beispielsweise auch das Tippen von Nachrichten, sei es auf Facebook oder per SMS oder E-Mail.

Aber nicht nur das Bedienen von Mobiltelefonen ist untersagt. Auch alle weiteren elektronischen Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen, sprich Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder, dürfen während der Fahrt nicht bedient werden.

Das gilt auch für Videobrillen und andere auf dem Kopf getragene, visuelle Ausgabegeräte. Nur wenn das Gerät über eine Sichtfeldprojektion verfügt, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden.

Hoffe, geholfen zu haben.

Dieter

Hallo Sommersonne,

Das ist zwar keine Finanzfrage, aber ein guter Tipp ist :

Den Idioten sollte man immer die Vorfahrt lassen. 😊 😂 🚀

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Und schön viel Abstand halten.... Denn wenn man sich ärgern / herausfordern lässt, ist man selbst nachher derjenige der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat.

Nein, darf er nicht.

Er hat doch nur sein Handy in deine Richtung gehalten. Oder hast du eine Videoaufzeichnung gesehen?

Eine Aufnahme selbst ist kein Problem, wird sie nicht veröffentlicht. Das Nutzen des Smartphones während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

DieterHerrmann  20.04.2023, 22:31

So ein Schmarrn, jedes Aufnehmen eines Handys ist verboten, egal ob Video, Foto usw. Oben steht die offizielle Bezeichung

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Tiiii  21.04.2023, 07:01
@DieterHerrmann

Die Frage hat nunmal nicht auf die nicht StVO konforme Nutzung des Smartphones abgezielt, sondern auf das Recht am eigenen Bild. Das ist zumindest das was ich herauslese und worauf meine Antwort passt.

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