Berufung von Anwalt empfohlen nach verlorenem Prozess, zweite Meinung einholen-zahlt Rechtsschutz?

2 Antworten

Für jede Instanz bedarf es einen neuen Anwaltsauftrags. Wenn Du nicht den bisherigen Anwalt schon mit der Berufung beauftragt hast, ist der "zweite" Anwalt für die Berufungsinstnaz kostenmäßig der erste.

Jeder Anwalt wird Dir empfehlen in die Revision zu gehen unabhängig davon welche Aussichten bestehen. Der Anwalt bekommt sein Geld immer. Du musst selbst entscheiden ob es sich lohnt. Wenn der Ausgang existentiell ist bleibt Dir nix anderes übrig. Sicherlich kannst Du einen anderen Anwalt befragen. Das wird Dir nicht viel helfen. Keiner der Anwälte wird sich schriftlich zu möglichen Aussichten äußern. Allerdings kann man eine schriftliche Auskunft über mögliche Kosten fordern. Wenn Du die bekommt hast Du schon etwas verbindliches in Händen. Alle anderen Aussichten die nur mündlich von Anwälten geäußert werden sind unverbindlich und helfen nicht weiter.