Darf ich Rechtsanwalt gegen eigene Vollkaskoversicherung beauftragen? - muss sie zahlen?

1 Antwort

Nein, die Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung muss weder sie noch die Rechtsschutzversicherung zahlen. Außer es liegt Verzug vor, dann kannst du einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann auch von der Vollkaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung gezahlt werden muss.