ärztliche Zweitmeinung nach Arbeitsunfall - zahlt das auch Berugsgenossenschaft!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst jederzeit eine Zweitmeinung einholen - ich würde sicherheitshalber mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und es abklären. Bin mir aber so gut wie sicher, dass die eine zweite Untersuchung zahlen würden, schon allein, weil sie sich dann gegen eventuelle Haftungen absichern, durch Berufsunfälle!