Strafzettel in der Schweiz wegen Falschparkens

3 Antworten

Ich habe jetzt im Amtshaus II der Stadt Zürich den Strafzettel für meinen Freund bezahlt und mal genauer nachgefragt. Hätten wird in dem angegebenen Zeitraum den Strafzettel nicht bezahlt, wäre dieser nach Deutschland überstellt worden und es wäre zunächst bei dem Entgelt von 40 CHF geblieben. Erst wenn mein Freund darauf nicht geantwortet und den Strafzettel nicht bezahlt hätte, wäre es zu einem Verfahren vorm Amtsgericht gekommen und das wäre wirklich sehr teuer geworden.

Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist muß sich auch über die in diesem Land geltenden Verkehrsregeln informieren und diese einhalten. Im übrigen hat er ja auch einen Mund - da hätte er ja auch einen Passanten fragen können, was die farbigen Linien bedeuten und nicht nur sein Fahrzeug einfach abstellen.

Ob die Schweizer Behörden das Geld auch aus Deutschland eintreiben ist ungewiss, aber es kann ihm passieren, dass er bei einer späteren erneuten Einreise in die Schweiz oder bei einer Verkehrskontrolle in der Schweiz dann zur Rechenschaft gezogen wird. Computer sind heutztage sehr schnell und vergessen in der Regel nichts.

Deine Frage zeigt von einer Unkenntnis der Schweiz, der dortigen Behörden und auch den Möglichkeiten zur Eintreibung von Forderungen.

In der Schweiz sind sehr oft die Parkbuchten farbig markiert, besonders wenn eine Parkscheibe erforderlich ist - die Schweizer sind tolerant, sie akzeptieren sogar eine deutsche Parkscheibe, eine Schweizer Parkscheibe bekommt man bei einer Bank !!!

Die Schweizer Behörden werden die Forderung nach Deutschland schicken, mit einer Zahlkarte für eine Konto in Deutschland.

Nicht bezahlen - keine gute Idee : das kann viel Ärger geben, mit drastisch höheren Strafen im vierstelligen Frankenbereich.