Zahlt Rechtsschutz oder eigene Haftpflicht RA-Kosten für Abwehr einer Schadensersatzforderung?

3 Antworten

Kfz-Haftpflicht, oder privat Hapftpflicht.

Bei der Kfz - Haftpflicht, stellt der Unfallgegner seine Ansprüche direkt an die Versicherung, die diese ggf. ab- udn bestreitet. Wenn die allerdings bereit sind zu zahlen, dann muss man selbst einen Anwalt bemühen, wenn man will das ncith gezahlt wird.

Bei der Privathaftpflicht ist es so, das man die Forderungen selbst bestreiten muss.

Es ist doch egal, was der Gegenüber einfordert. Es kann ja nicht vertraglich jede Eventualtät festgehalten oder ausgeschlossen werden, die eventuell zu einem Rechtsstreit führt. Du hast eine Rechtschutz, damit dein Anwalt bezahlt wird. Punkt. Bevor hier solche Fragen in den Raum geworfen werden, muss man doch erst seine Unterlagen nachsehen, was vertraglich festgehalten wurde. Bei welcher Versicherung hast du die Rechtschutz? Was ist Vertraglich manifestiert worden? Sonlange dein Anwalt bezahlt wird, kann die gegnerische Seite kamellen wie sie will. Das Urteil, wer jetzt welchen Schaden zu bezahlen hat fällt immer noch der Richter. Im nächsten Zuge kommt die KfZ Haftpflicht. Und da muss man wieder aufpassen. Gutachten über den Schaden sind sicherlich erstellt worden und wollen bezahlt werden. Bevor da nicht geklärt ist, wer für den Unfall verantwortlich ist, werden sich deine und die gegnerische Versicherung mit Sicherheit wehren auch nur einen Cent herauszurücken. Da kommt es dann einem zu Gute wenn man einen Zusatz wie einen Forderungsausfall vertraglich mit abgeschlossen hat. Dann tritt erst einmal deine Haftpflicht ein und bezahlt zumindest das Gutachten. Ansonsten musst du das erst einmal selber bezahlen.

Weder die Rechtschutzversicherung zahlt noch die Haftpflichtversicherung. Schließlich hat die Haftpflichtversicherung die sogenannte Regulierungshoheit und die Rechtsschutzversicherung muss schon bedingungsgemäß für die Abwehr einer Schadensersatzforderung nicht eintreten.