ALG1 Ablehnungsbescheid? Als Geschäftsführer jemand Ehrfahrung?

4 Antworten

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Geschäftsführer einer Einmann-GmbH sind KEINE Arbeitnehmer, somit KEINE Sozialversicherung.

wenn du diese abgeführt hast, ist der GmbH ein NACHTEIL entstanden.

das Arbeitsamt hat somit zu 100% Recht

wurzlsepp6682  08.05.2023, 19:27

Nachfrage: welcher Pfeiffenkopf hat eigentlich die Lohnabrechnungen erstellt?

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Du kannst nur Bürgergeld beantragen.

Die Sozialversicherungsbeiträge wurden womöglich zu Unrecht abgeführt, sodass sie keinen Anspruch auslösen können. Möglicherweise können diese Beiträge zurückgefordert werden.

Mit sich selbst kann man regelmäßig kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründen.

Zur sozialversicherungsrechtlichen Einordung geschäftsführender Personen lässt sich haufenweise Information finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung