Steuererklärung: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Jahr. Was muss ich angeben?
Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man in einem Jahr zuerst eine geringfügige Beschäftigung (6 Monate neben dem Studium) und später eine Vollzeittätigkeit hatte (3 Monate ab Ende des Studiums)?
Das Problem liegt hier: Es ist nicht klar, ob bei der geringfügigen Beschäftigung (400 Euro mtl.) Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber abgeführt wurde. Im Anschluss an die geringfügige Beschäftigung hat der AG eine Lohnsteuerbescheinigung versandt, was darauf hindeutet, dass noch keine Lohnsteuer abgeführt wurde (Es steht auch drauf, dass 0 Euro LSt einbehalten wurden). Muss diese Beschäftigung jetzt in der Steuererklärung mit angegeben werden? Und was hat das für Konsequenzen? Soweit ich das beim Durchforsten des Internets verstanden habe, keine. Zumindest solange der Lohn unter einem Wert von 8xxx Euro jährlich liegt.
Durch die dreimonatige Vollzeitbeschäftigung am Ende des Jahres wird dieser Wert jedoch überschritten, wenn man alle Einkünfte aus den beiden Beschäftigungen zusammenrechnet. Muss man jetzt damit rechnen, dass man Lohnsteuer für die geringfügige Beschäftigung nachzahlen muss? Oder kann man das so nicht zusammenrechnen? Für die Vollzeittätigkeit wird ja ordnungsgemäß Lst. einbehalten.
Der Grund für die Steuererklärung ist eigentlich nur, Fahrtkosten für die Vollzeitbeschäftigung geltend zu machen. Bzw. wird einem ja überall geraten eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur einen Teil des Jahres einer Tätigkeit nachgegangen ist. Kann die Angabe über die geringfügige Beschäftigung einfach weggelassen werden?
Vielen Dank für die Mithilfe an der Lösung des Problems!
2 Antworten
Du wirst bei Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung dem Arbeitgeber die Steuer-ID gegeben haben und deshalb hat der Arbeitgeber sich die 2 % pauschale Lohnsteuer gespart und über Lohnsteuerklasse abgerechnet.
Der Inhalt der der Lohnsteuerbescheinigung ist in die Anlage N einzutragen.
Ebenso dann die aus der zweiten Lohnsteuerbescheinigung für die 3 Monate nach Ende des Studiums.
Trotzdem bekommst Du eventuell die gesamte Lohnsteuer zurück, wenn Dein Monatsgehalt nicht über 2.900,- Brutto war, denn Neben dem Grundfreibetrag (Dein 8...... = 8.354,-) bekommt ein Arbeitnehmer den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale, weshalb eine Einkommensteuerbelastung bei ausschließlichen Einkünften aus Arbeitslohn erst eintritt, wenn der über 11.400,- Brutto in Jahr ist.
Da hast Du wohl recht.
Eine Lohnbescheinigung deutet auf nicht einbehaltene Lohnsteuer hin, wenn -0- dort steht.
Und trotzdem ist Dir nicht klar, ob Lohnsteuer einbehalten wurde.
Wahrscheinlich bin ich nur zu blöd, um das zu kapieren.
In die Steuererklärung trägst Du natürlich alle Beschäftigungverhältnisse ein.
Was denn sonst?
Ach so, bei Dir spukt der Begriff "Minijob" herum.
Den hattest Du ja nicht, da Lohnsteuer -0-.
Man hat auch noch um die Sozialabgaben beschissen.
Wieso hatte ich keinen Minijob? Ich war als Student im Praktikum laut AG auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt (was dann aber nur 400 statt 450 Euro waren - das sagt schon viel über diesen AG aus, finde ich). Ich habe einfach kein Vertrauen in diesen und deswegen frage ich lieber nach. Klar steht da 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung, aber ich weiß nicht, ob so eine LSt.pauschale vielleicht anders vermerkt wird.
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Vielleicht solltest du dir das mal zu Herzen nehmen. Trotzdem Danke für deine Antwort.