Steuererklärung: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Jahr. Was muss ich angeben?

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Du wirst  bei Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung dem Arbeitgeber die Steuer-ID gegeben haben und deshalb hat der Arbeitgeber sich die 2 % pauschale Lohnsteuer gespart und über Lohnsteuerklasse abgerechnet.

Der Inhalt der der Lohnsteuerbescheinigung ist in die Anlage N einzutragen.

Ebenso dann die aus der zweiten Lohnsteuerbescheinigung für die 3 Monate nach Ende des Studiums.

Trotzdem bekommst Du eventuell die gesamte Lohnsteuer zurück, wenn Dein Monatsgehalt nicht über 2.900,- Brutto war, denn Neben dem Grundfreibetrag (Dein 8...... = 8.354,-) bekommt ein Arbeitnehmer den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale, weshalb eine Einkommensteuerbelastung bei ausschließlichen Einkünften aus Arbeitslohn erst eintritt, wenn der über 11.400,- Brutto in Jahr ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da hast Du wohl recht.

Eine Lohnbescheinigung deutet auf nicht einbehaltene Lohnsteuer hin, wenn -0- dort steht.

Und trotzdem ist Dir nicht klar, ob Lohnsteuer einbehalten wurde.

Wahrscheinlich bin ich nur zu blöd, um das zu kapieren.

In die Steuererklärung trägst Du natürlich alle Beschäftigungverhältnisse ein.

Was denn sonst?

Ach so, bei Dir spukt der Begriff "Minijob" herum.

Den hattest Du ja nicht, da Lohnsteuer -0-.

Man hat auch noch um die Sozialabgaben beschissen.

Wieso hatte ich keinen Minijob? Ich war als Student im Praktikum laut AG auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt (was dann aber nur 400 statt 450 Euro waren - das sagt schon viel über diesen AG aus, finde ich). Ich habe einfach kein Vertrauen in diesen und deswegen frage ich lieber nach. Klar steht da 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung, aber ich weiß nicht, ob so eine LSt.pauschale vielleicht anders vermerkt wird.

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Vielleicht solltest du dir das mal zu Herzen nehmen. Trotzdem Danke für deine Antwort.

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