Viele Fragen zu freier Mitarbeit und Arbeitslosigkeit - was genau muss ich tun?

2 Antworten

Ich würde dir auch raten das Jobcenter aufzusuchen. Ich denke, dort kann man deine doch recht spezifischen Fragen gut beantworten.

Aktuell bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, muss meiner Krankenversicherung aber mitteilen, was ab Mai ist.

Joa.

Noch habe ich für die freie Mitarbeit nichts unterschrieben (weiß auch nicht genau, ob ich überhaupt etwas bekomme - einen Arbeitsvertrag bekomme ich ja nicht?)

Verträge gibt es da schon.

Ich will weiter in der gesetzlichen bleiben, eben dann wohl wieder freiwillig, wie im letzten Jahr, als ich arbeitssuchend mit eigenen Mieteinnahmen war.

Dann mach das doch. Kurzer Hinweis auf § 240 SGB V. Beitragsrelevant sind neben den Mieteinnahmen (abzgl. Werbungskosten) auch die Gewinne aus der Selbständigkeit bis maximal 4.125,- € pro Monat.

kann ich denn dann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen?

Die Frage wäre, ob du nicht sogar pflichtversichert wärst, wenn du als Selbständiger auf Dauer und im Wesentlichen (5/6) nur für einen Auftraggeber tätig bist. Besonders viele Informationen zu deiner Tätigkeit machst du ja nicht.

Ansonsten wären freiwillige Beiträge rausgeschmissenes Geld, denn sie erhalten dir keinen Anspruch auf  Erwerbsminderungsrente oder berufliche Reha. Mindestbeitrag wären 84,15 € pro Monat.

Dann gäbe es da noch die Antragsfplichtversicherung.

Kann ich auch freiwillig Arbeitslosenversicherung zahlen?

Nein. Aber auch hier ist eine Antragspflichtversicherung möglich (§ 28a SGB III).

An wen wende ich mich da und was käme da an Kosten auf mich zu?

Deutsche Rentenversicherung bzw. Agentur für Arbeit. RV-Beitrag beträgt 18,7% entweder auf den Gewinn oder auf die Bezugsgröße. ALV Beitrag 3,0%.

Und was müsste ich als freier Mitarbeiter sonst für behördliche Sachen abklären? Muss ich dem Finanzamt im Vorfeld bescheid geben?

Freiberufliche Tätigkeiten sind dem FA anzuzeigen, Gewerbe anzumelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Gewerbe anzumelden ist falsch - er hat ja keines.

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