Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

6 Antworten

Uih ganz schön lang. Vater hat sowieso kein Recht mit seiner Aussage und Sohn scheint auch nicht viel Ahnung zu haben. Letztendlich kannst du nach deiner Schilderung hier trotzdem nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen dieser Bagatelle. Was kann der Verkäufer dafür, dass die Tankanzeige bei einem nagelneuen Roller kaputt ist? Dies wird auf Garantie repariert und fertig. Für die Transportkosten bist du selber verantwortlich, es sei denn, es gibt eine Mobilitätsgarantie. Wirst du aber nicht haben bei 1.300 EUR Neukauf. Ich bin früher selber Motorrad gefahren und denkst du, ich habe mich auf die Tankanzeige verlassen? Ich habe vor Antritt oder mal bei einem Stop immer in den Tank geschaut. Du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten. Wenn ich der Verkäufer gewesen wäre, hätte ich aus Kulanz die Transportkosten von lächerlichen 30 EUR übernommen. Das ist Dienstleistung am Kunden. Aber wenn mir jemand gleich käme mit Rücktritt oder ähnlichem, Abfahrt. In dem geschilderten Fall eh keine Chance für Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Ton macht die Musik und ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass du den guten Ton selber nicht gewahrt hast.

LittleArrow  03.08.2013, 01:40

Gute Analyse.

Kein Hobbypilot verlässt sich auf die Tankanzeige im Cockpit, sondern macht es wie Du!

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Wer holt dein einen Roller mit dem VW Bus ab. Kennzeichen mitnehmen anschrauben und fahren ??!?

Und der Rest ? Na ja, ist ne normale Gewährleistung und du machst den Affen. Ich finde der Händler hat das Tricky gemacht, jetzt hat er den Roller als Pfand. Er hat seine Pflicht erfüllt.

Du willst den Roller nicht mehr - dein Pech. So wird das nix

Tip: Leg mal 5 Euro in den Rollen, dann kann man immer Tanken

Tatjana:

Fangen wir mal damit an, ob Du ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hast. Der Kauf beim stationären Händler unterscheidet sich insofern vom Internetkauf. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ob Dir hier ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, darüber könnte man trefflich streiten. Die Äußerung des Sohns des Ladeninhabers scheint in diese Richtung zu gehen. Zum ersten aber bleibt sie recht vage. Desweiteren garantiere ich Dir, dass sich niemand an diese Äußerung erinnern wird. Du hast also ein -sicher unlösbares- Beweisproblem. Für die Zukunft merkst Du Dir bitte: Sondervereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.

Nun zu Deiner Frage, wo der Händler die Reparatur vorzunehmen hat, vor Ort oder im Laden. Ich habe dazu gleich zwei höchstrichterliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit vorgefunden die ich Dir auf Wunsch gerne nennen könnte. Das Ergebnis beider Entscheidungen ist, dass sich der Leistungsort für die Ausführung der Nacherfüllung aus den allgemeinen Vorschriften ergibt und zwar aus dieser:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html

Schuldner der Nacherfüllung ist der Händler, der Ort seiner Gewerbeniederlassung ist Erfüllungsort. Der Käufer muß den Kaufgegenstand dorthin verbringen. Solange Du Dich weigerst, der Roller zum Laden zu bringen, kommt der Händler nicht in Verzug. Stell Dir also bitte nicht selber ein Bein!

ABER: Du hast sehr richtig auf § 439 Abs.2 BGB verwiesen. Die Kosten des Transports muß der Händler tragen.Ob es erforderlich ist, den Roller zu transportieren oder, ob es zumutbar wäre, ihn zu schieben, darüber könnte man streiten. Ich meine: Man braucht sich nicht abzumühen.

Was also rate ich Dir: Schreib (!) den Händler an. Verweise auf § 439 Abs.2 BGB und teile mit, dass er den Transport bezahlen muß. Wenn er nicht bereit sei, den Transport zum Laden zu organisieren, würdest Du das tun, es könnte aber sein, dass die Kosten dann wesentlich über 30,-- Euro lägen und er dann dafür aufkommen müsse.

Lass mich allerdings auf einen Punkt zurück kommen und zwar den, dass der Roller trotz Auftanken nicht ansprang. Vor langer langer Zeit als es noch keine Katalysatoren gab -die einem so was sehr übel nehmen- habe ich es mal geschafft, einen Autotank leer zu fahren. Auch da war die Tankanzeige dran schuld. Ich weiß aus jenem Vorfall, dass man dann die Benzinanlage erst entlüften muß. Wie, das konnte ich damals der zum Glück noch vorhandenen Bedienungsanleitung des Autos entnehmen. Hast Du das mit dem Entlüften auch schon gemacht? Dann springt der Roller ja vielleicht wieder an.

EnnoBecker  03.08.2013, 06:21

Das ist ja fast genauso lang wie die SV-Darstellung.

Seid ihr Schwestern?

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So lange Texte zu lesen, ziemlich mühsam und ziemlich verwirrend.

Grundsätzlich gilt das Gewährleistungsrecht und zwar zwei Jahre nach Kaufdatum. (Beleg entscheidet !!)

Viele konkrete Fragen hier würden als Antwort eine unzulässige Rechtsberatung darstellen, außerdem glaube ich nicht, dass im Detail sich hier jemand so gut im Verbraucherrecht auskennt. Außerdem das richt nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insofern ist eine Verbraucherzentrale oder eine Fachanwalt der richtige Ansprechpartner, aber das kostet eben etwas. Logisch, wer wirklich sich eingehend mit deinem Fall beschäftigen wird, tut es natürlich nicht umsonst.

Ich kann deinen Ärger nachempfinden. wie haben auch einen Roller gekauft. Der ging nach der ersten Woche nicht mehr. Die Werkstatt hat etwas gerichtet. Er ging 3 Tage dann sprang er wieder nicht an. Wieder wurde repariert. Nichts half. Dann kam von der Vertriebsfirma ein Monteur und wechselte den Vergaser. Als der Monteur weg war ging der Roller wieder nicht.
Ca. 2 Wochen später wurde der Roller geholt. Er kam nach ungefähr 4 Wochen wieder. Seit dem geht er. Es war ein werkseitiges Problem weshalb der Motor immer ausging. Jetzt läuft der Roller schon das dritte Jahr problemfrei.

Meine Meinung: Wenn du es schaffst den Roller zurück zugeben, dann lass dir dein Geld wieder geben und kaufe ein anderes Fabrikat. Mit einem neuen Roller vom gleichen Hersteller wirst du wahrscheinlich die gleichen Problem haben. Die Rollerfirma hatte den Lastwagen voller Roller, die quer durch Deutschland geholt und umgebaut wurden.