Rücktrittsrecht / Widerruf Geldanlage Vertrag bei Filialabschluss möglich?
Mein Vater hat sich von seiner Bank ein absolut schlechten Geldanlagevertrag aufschwatzen lassen und diesen in der Filiale abgeschlossen. Er hat nicht mal eine Kopie, von dem, was er dort unterschrieben hat, bekommen.
Noch sind 14 Tage nicht vorüber - aber die Frage ist, ob er hier überhaupt dieses Rücktrittsrecht hat. (Ich konnte bisher im Internet nur die Info finden, dass dieses Rücktrittsrecht für Online-Verträge gilt.)
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Ebenfalls für einen Hinweis auf eine Vorlage für das Rücktrittsschreiben.
2 Antworten
Nachtrag: es handelt sich um eine 5jährige Festgeldanlage. Soweit ich gelesen habe, ist ein Beratungsprotokoll nur bei Wertpapieren und Fonds Pflicht. Ich vermute, dass Festgeld in dieser Art nicht darunter fällt.
D.h. hier ist nichts zu machen, wenn dein Vater nicht unter Betreuung steht keine Chance. Außer Kulanz der Bank
Bei einer Festgeldanlage besteht kein Widerrufsrecht. Abgeschlossen ist abgeschlossen. Pech gehabt!
Tja: No Input. No Output.
Er musste sich ja erst einmal einarbeiten! Die meisten machen das allerdings vorher.
Man muss sich ja nur mal das Profil des "Privatier59" ansehen, dann weiß man ja sofort, mit wem man es hier zu tun hat... (einen Dummschwätzer und Wichtigtuer!)
Und wie eben gelesen: "Die Protokollpflicht erstreckt sich nur auf Geschäfte mit Wertpapieren, nicht auf die Vermittlung anderer Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld. " Schöne Sch...