Ich sitze an diesem schönen Sonntag an meiner Steuererklärung.
Ich habe in Österreich ca. 7 Monate gearbeitet, die restlichen 5 Monate in Deutschland an einer Privatuni studiert. Die monatlichen Kosten hierfür lagen bei ca. 600€, die habe ich selber getragen. In diesen 7 Monaten habe ich ca. 10000€ Brutto verdient. Die Steuererklärung mach ich in Österreich, da mein Lebensmittelpunkt in Österreich war und ich
Nun habe ich am Freitag mit dem Finanzamt telefoniert. Der Herr am Telefon meinte, dass ich keine Rückerstattung bekomme, da ich unter 12000€ Verdienst gelegen habe.
Bei Finanzonline habe ich nun mir meine Rückzahlung berechnen lassen. Diese liegt bei ca. 1000€ pro Jahr. Werbekosten fürs Studium habe ich noch nicht eingetragen, da ich mir nicht sicher bin (Unistandort in Deutschland, Privatuni). Ebenso mein Jahreslohnzettel gibt an, das ich ca 1000€ pro Jahr Lohnsteuer Bezahlt habe.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wer hat denn nun Recht? Finanzonline oder der Mitarbeiter? Dies ist ausschlaggebend dafür, ob ich mir einen Steuerberater hole oder nicht.
Kann ich meine Unikosten als Werbekosten eintragen bzw. macht das Sinn?
Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende!