ausländische Studenten und Nebenjob (Steuer, Anmeldepflicht)?

Hallo,

ich bin ein ausländischer Student aus den Nicht-EU-Staaten und habe Studentenaufhaltsrecht mit der Nebenbestimmung "Erteilung gem. Par. 16 AufenthG. (..) Beschäftigung für max 120 Tage o. 240 halbe Tage im Jahr und studentische Nebentätigkeiten sind gestattet."

ich arbeite als Lehrbeauftragter in der Universität und bekomme ungefähr 5,800 Euro jährlich.

1) soweit ich weiß, ist das ein Minijob. ich würde gerne fragen ob die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist.

2) Ich habe gelesen, dass bei (ausländischen) Studenten freiberufliche Tätigkeiten eine sonderte Genehmigung vom Amt brauchen. Ist dieser Job auch der Fall? (Ich habe allerdings ohne Genehmigung bereits angefangen, und auch bei anderen Lehrbeauftragten war auch der Fall. Aber um genaue Information zu bekommen, würde ich gerne danach fragen)

Nun möchte ich noch einen Nebenjob anfangen. Auch freiberuflich, der Auftraggeber ist eine Firma in den Nicht-EU-Staaten. Ich arbeite zu Hause in Deutschland.(Telearbeit) Ich weiß noch nicht, wie viel ich verdienen würde.

3) Darf ich überhaupt diesen Nebenjob ausführen? Wie die Frage Nummer 2, sollte ich eine Genehmigung bekommen? Wie lange wird es normal dauern, um die Genehmigung zu bekommen?

4) Ist die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich? Wie hoch wäre der Steuer? (Angenommen verdiene ich etwa 7,000 Euro pro Jahr) Werden die Steuer berechnet exkl. des ersten Minijobs(Lehrbeauftragter)? Ich befürchte, dass der zweite Nebenjob sich nicht lohnt wegen der Steuer..

Vielen Dank im Voraus für die Antworten

Liebe Grüße

Student, nebenjob, Steuern
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung

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