Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

Kleingewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Familienversicherung, Nebentätigkeit
Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:

- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.

- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.

Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?

Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?

Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Selbstständigkeit, Steuern
Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter §84.1 HGB selber machen?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde gerne Eure Einschätzung zu folgendem Thema hören.

Eventuell hat jemand auf diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt und möchte ein paar Details veröffentlichen.

Der Sachverhalt lautet ist wie folgt:

Person A war bisher in einem Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Die

Steuererklärung wurde mit Hilfe einer Software selbstständig erstellt,

da bis auf Werbungskosten und Versicherungen keine größeren Punkte zu

berücksichtigen waren.

Person A entschied sich nun das Angestelltenverhältnis zu verlassen und

als selbstständiger Handelsvertreter gem. §84.1 HGB für eine

Bausparkasse zu arbeiten.

Die generelle Frage lautet nun, wie aufwändig die Erstellung einer

Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter im Vergleich zum

vorherigen Angestelltenverhältnis wird.

Ist es sinnvoll die Steuererklärung über einen Steuerberater zu machen,

oder kann man sich als Privatperson leicht in diese Thematik

einarbeiten.

Die neue Tätigkeit umfasst die selbstständige Vermittlung von Bausparproduktion auf Provisionsbasis im Außendienst.

Zusätzlich wird bei verschiedenen Bankfilialen ein Beratungsraum zur Verfügung gestellt, in welchen Person A arbeiten kann.

Die Beratung kann jedoch auch beim Kunden direkt erfolgen.

Laptop und Mobiltelefon werden dabei von der Bausparkasse gegen eine Gebühr gemietet.

Es werden keine weiteren Mitarbeiter in der Selbstständigkeit von Person A beschäftigt.

Es stellt sich auch generell die Frage, welche Ausgaben steuerlich angesetzt werden können, wie z.B.

  • Fahrzeug
  • Büroraum in der eigenen Wohnung (eventuell ein zusätzlicher stationärer PC)
  • Geräte wie Mobiltelefon und Laptop
  • Sonstige Büromittel

Es wäre schön, wenn jemand dabei weiterhelfen oder auf gute Artikel, Software etc. verweisen könnte.

Vielen Dank

Selbstständigkeit, Steuerberater, Steuererklärung

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