Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung wegen nicht genutzter Heizung?!

Ich habe ende letzter Woche meine erste Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung (57m², SÜD-Wohnung, Abrechnungszeitraum 245Tage, Wohnort: Oberbayern) bekommen. Für mich war der Schock groß, als ich sah das ich 197Euro für meine Wohnung und 72 Euro für meine Garage nachzahlen soll!

Zuerst zur Wohnung: Da sie sehr gut Isoliert ist und ich es eh nicht ganz so warm mag, habe ich den ganzen Winter über NICHT einmal die Heizung aufgedreht. Trotzdem stechen die Heizungskosten auf der Abrechnung mit fast 260Euro voll ins Auge! An meinen Heizungen befinden sich Wärmezähler, denen ich eh schon nie über den Weg traue. Allein im Sommer ist meine Wohnung so warm, das selbst lüften nichts bringt. Auch der Vormieter sagte mir noch mit voller Stolz das er im Winter nie heißen musste. Meine Warmwasser/Heizungsnebenkosten betragen Monatlich 85 Euro. Da sollte es doch eher umgekehrt sein das ich was von meiner Hausverwaltung zurück bekomme.

Zur Garage: Ich zahle mtl. 52 Euro für einen stellplatz und nun soll ich noch für den Abrechnungszeitraum 72 Euro nachzahlen? Ich versteh das nicht, wie soll ich für etwas nachzahlen was ich nur zum abstellen von meinem Fahrzeug nutze? Als auffälligster Betrag sieht man sofort die Reinigungskosten.

Aber wenn ich so eine Differenz zu meiner normalen Miete habe, hätte ich da nicht vor Mietbeginn drauf hingewiesen werden müssen?

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Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Mietminderung, Mietrecht

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