Keine eigene Gartengestaltung bei einem gemieteten Haus möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier hätte ich einen Tipp w....bmgev.de/mietrecht/tipps/g/1garten.html.

Der Vermieter versucht, in den bestehenden Vertrag einzugreifen, was nicht in Ordnung ist und zu einer erheblichen Mietminderung (5-20 %) berechtigt lt. w....hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm

Es kann natürlich sein, dass der Vermieter seine Eigenbedarfanmeldung vorbereitet.

Schau in deinen Vertrag. Wenn da euch die Gartenbenutzung oder Gartenpflege gestattet ist, da habt ihr dazu auch ein Recht und der Mieter kann euch nicht dreinreden. Ich würde den Vermieter dann darauf aufmerksam machen und darauf, dass er in "eurem" Garten nichts zu suchen hat.

Wenn per Mietvertrag die Nutzung des Gartens für den Mieter von Anfang an nicht eingeschränkt worden ist, kann der Vermieter dies später einseitig nicht mehr ändern. Gartengestaltung im üblichen Rahmen ist und bleibt dann Sache des Mieters, außer der Mieter stimmt einer anderweitigen Vereinbarung zu.