Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Plötzlich Steuerklasse 6 statt 1? Hauptarbeitgeber nicht mehr Steuerklasse 1?

Hey,

ich bin echt verwirrt und da das ganze Steuerthema für mich noch recht neu ist, hier meine Frage:

Ich studiere aktuell Vollzeit und bin bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet angestellt (als Minijob), habe aber seit April dort nicht mehr gearbeitet, da ich aus der Stadt weggezogen bin.

In meiner neuen Stadt arbeite ich nun über eine Agentur immer einzelne Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Da diese geringfügige Beschäftigung im Monat meine einzige Einnahmequelle ist, habe ich dort stets Steuerklasse 1 angegeben.

Nun habe ich seit September auch ein Kleingewerbe und habe bereits ein paar Einnahmen darüber erzielt, denke aber, dass dies ja nicht meine Steuerklasse beeinflusst, da diese selbstständige Tätigkeit nicht über die Lohnsteuer-ID läuft.

Da über die geringfügige Beschäftigung keine Auszahlung der Energiepreispauschale im September möglich war, habe ich das bereitgestellte Formular meines Hauptarbeitgebers genutzt und so die Pauschale erhalten.

Nun meldet sich aber dieser Hauptarbeitgeber und sagt, dass das Finanzamt für den Monat rückläufig meine Steuerklasse von 1 auf 6 geändert hat und somit der Hauptarbeitgeber nicht der Hauptarbeitgeber ist und ich die Pauschale zurückzahlen soll.

Ich weiß nicht weiter - warum bin ich plötzlich in der Steuerklasse 6? Im besagten Monat habe ich keine Einnahmen über zwei Jobs gemacht, sondern nur durch mein geringfügiges Verhältnis. Und kann warum ändert das Finanzamt im Nachhinein die Steuerklasse??

Danke für jede Antwort!!

arbeitgeber, Finanzamt, Finanzen, Steuerklasse, Steuern, Steuerklassenwechsel, Energiepauschale

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