Nach Gewerbegründung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

Die Videos sind veraltet bzw geben - wie auch immer noch so manches Gewerbeamt - eine veraltete Info heraus. Bereits seit dem 01.01.2021 gilt § 138 Abs. 1b AO, danach bist Du verpflichtet, spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Aber bitte jetzt keine Panik, falls die Frist abgelaufen sein sollte - bisher ist mir jedenfalls keine Sanktion bekannt, einfach so bald wie möglich abgeben. Das geht per elster.de, da muss man sich registrieren, das dauert ein paar Tage (wenn nicht schon wegen der Grundsteuerreform eine Registrierung vorliegt).

Und bitte merken: ein Blick ins Gesetz ist oftmals sinnstiftender als Youtube-Videos.

qwertzuiop123 
Fragesteller
 19.02.2023, 19:47

Danke hilft mir sehr weiter!

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Aber auf der Website vom Finanzamt steht man solle den Fragebogen selber elektronisch an das Finanzamt schicken, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.

Nein, das ist schon richtig so.

Den FraBo musst du selber ausfüllen und dann anschließend elektronisch ans FA übermitteln.

Das FA prüft deine Angaben und teilt dir dann eine (neue) Steuernummer zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin & Berufserfahrung
qwertzuiop123 
Fragesteller
 19.02.2023, 19:46

Ok vielen dank!

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