Jobcenter fordert Unterlagen (Kontoauszüge) vom Partner der keine Leistungen bekommt?

Hallo,

ein Freund von mir lebt jetzt im März seit einem Jahr mit seiner Freundin zusammen. Er beginnt im März eine Ausbildung im geschützten Rahmen (finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit) und seine Freundin studiert und arbeitet in Teilzeit. Sie bekommt insgesamt knapp 1250€ netto vom Arbeitgeber und 250€ Halbwaisenrente.

Die Miete beträgt 1000€ warm, wovon jeder 500€ bezahlt. Sie ist die Hauptmieterin und er hat einen Untermietvertrag.

Er bekommt durch die Ausbildung 716€ Ausbildungsgeld, Fahrtkostenzuschuss und 280€ für die Miete vom JC.

Jetzt hat mein Freund erstmal einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und ein Schreiben vom JC bekommen, dass die Unterlagen (Kontoauszüge aller Konten) von seiner Freundin benötigen, was mich sehr wundert. Soweit ich weiß dürfen die zwar Auskunft verlangen, aber da seine Freundin keine Leistungen bekommt, muss sie auch nichts nachweisen.

Natürlich weigert sie sich auch, dem Amt mit dem sie nichts am Hut hat, private Unterlagen rauszugeben. Auskunft über Ihre Einkünfte würde sie aber geben.

Beide leben zwar zusammen, aber gewirtschaftet wird getrennt und es besteht kein gegenseitiger Einstandswille.

Jetzt meine Frage: Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse angeben würde, hätte das negative Auswirkungen?

Er hat erstmal ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie nach wie vor getrennt wirtschaften, nicht füreinander einstehen und das sie nichts mit seiner BG zu tun hat und er auch kein Recht hat, Ihre Unterlagen einzusehen bzw. weiterzureichen.

Vielen Dank im voraus

ALG 2, ALG II, jobcenter, Sozialrecht
Ich werde bald ausgesteuert, Widerspruch gegen abgelehnten Teilhabe-Antrag läuft, die Arbeitsagentur lehnt Nahtlosigkeitsregelung (§145) ab, was soll ich tun?

Hallo zusammen,

bin 40, werde bald ausgesteuert und bin noch angestellt.

Habe bereits eine med. Reha gemacht, von dort entlassen mit weniger als 3 Stunden arbeitsfähig im gelernten Beruf, mehr als 6 in anderen Berufen. Zusammen mit der Klinik-Oberärztin habe ich Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) bei der Rentenversicherung gestellt. Der wurde abgelehnt. Hierauf mit Hilfe vom VDK und Attest von meinem Arzt Widerspruch eingelegt.

Ende November werde ich ausgesteuert und war schon bei der Arbeitsvermittlerin der Afa, die mir sagte, dass die Nahtlosigkeitsregelung bei mir nicht greift, da die RV den Antrag abgelehnt hat, betrachtet mich die Afa als arbeitsfähig im alten Beruf, auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe. Den medizinischen Fragebogen und die Schweigepflichtsentbindungen habe ich schon abgegeben.

Da ich noch angestellt bin, muss ich jetzt entweder von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen, dass er keine leidensgerechte Stelle für mich frei hat - wobei in dem Formular das ich von der Afa erhalten habe kein solcher Passus enthalten ist. (da geht's nur um Kündigungsfragen)

Wie mache ich das am besten? Muss mein AG da selber was schreiben?? ODER sollte ich mit Bescheinigung von meinem Arzt bei meinem Arbeitgeber kündigen??

Und das nächste - die Vermittlerin hat mir schon gesagt, dass sie mich dann in meinem alten Beruf vermitteln wird, da sie davon ausgeht, dass ich den zumindest teilweise ausüben kann.

Kann ich hier darauf bestehen, dass ich in ein ungelerntes Berufsfeld (z.B. Gärtnerin) vermittelt werde, während ich auf die Bewilligung der Umschulung durch die RV warte??

Und wie muss ich dann wegen Krankschreibung vorgehen? Bei Nahtlosigkeit muss man weiter krank geschrieben sein. Andernfalls, geht es nur ohne Krankschreibung, da man nicht vermittelbar wäre. Sollte ich mich vorsorglich, falls die Nahtlosigkeit vllt rückwirkend genemigt wird, weiter krank schreiben lassen, diese aber der Afa nicht vorlegen? -----------------------------------------------------------------------------

Fragen über Fragen. Hoffe jemand kann mir Licht ins Dunkel bringen. Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.

ALG II

Meistgelesene Fragen zum Thema ALG II