ALG 2 weiterbewilligung wie lange?

Hei, Ich leide an Ptbs und lebe aktuell leider von ALG2 und habe dazu eine gesetzliche Betreuerin. Ich bekomme seit Mai 2021 Hartz4 und meine Betreuerin ist auch dafür zuständig. Normalerweise überwiesen die vor Monatsende und am 4. Oktober ist leider noch nix eingegangen und habe auch kein Schreiben bekommen, da alles bei meiner Betreuerin landet. Ich hatte sie dann sofort angerufen und gefragt.. sie wüsste auch nix und sollte warten oder haben mich vlt vergessen. Später rief sie mich dann an und sagte sie bräuchte paar Unterlagen wegen Weiterbewilligung und das ich eig von denen ein Schreiben bekommen hätte sollen.. Naja bis jetzt habe ich noch kein Geld erhalten und erreiche meine Betreuerin auch nicht. Habe dann beim Gesundheitsamt nachgefragt (bin bei jmd. in Beratung) und sie sagte das sollte eig in einer Woche bearbeitet sein und würde auch mit meiner Betreuerin reden... ich weiß nicht, ob es an mir liegt, aber irgendwie ist meine Betreuerin voll unzuverlässig und habe das Gefühl sie würde sich nicht richtig um meine Angelegenheiten kümmern.. gibt so paar Sachen, die ich drauf angesprochen habe schon vor Monaten, was bis jetzt irgendwie nicht erledigt wurde.. Meine Frage wäre eigentlich.. wisst Ihr wann ich mit einer Überweisung rechnen könnte.. oder zahlen die dann nur für November und Oktober geht nicht mehr? Kenne mich da nicht so aus. Bin für jede Antwort dankbar :)

ALG II
Widerspruch möglich bzgl. Erstausstattung in Gutscheinen vom Jobcenter?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

ALG II
ALG II und Auszahlung einer privaten Unfallversicherung?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hatte weniger als 100€ auf meinem Konto als ich im Februar 2021 mein Studium abbrechen musste und ALG II beantragte. Der Antrag ging recht schnell und seit März erhalte ich monatlich ALG II. Im Juni 2019 hatte ich einen Unfall, bei dem ich meinen rechten Fuß stark und dauerhaft verletzte. Mein Vater hatte vor Jahren eine private Unfallversicherung für mich abgeschlossen. Bei der privaten Unfallversicherung habe ich nun Invaliditätsansprüche geltend gemacht. Die Unfallversicherung hat mir vor Kurzem geantwortet und mir 2% der Versicherungssumme auf mein Konto überwiesen (3000€). Ich bin 31 Jahre alt, mein Schonvermögen ist also 4650€. Ich bin jetzt immernoch unter meinem Schonvermögen, auf meinem Konto sind zur Zeit 3021€. Seit 2 Wochen bin ich auch in einer Maßnahme vom Jobcenter, die mir eine Umschulung gibt.

Ich habe jetzt voller Panik versucht selbst zu recherchieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Dadurch dass ich das Geld nicht bereits besessessen habe, als ich den Antrag gestellt habe, ist es kein Vermögen und Schonvermögen ist also egal?!

Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind anscheinend Einkommen?

Bedeutet das jetzt, sobald ich dem Jobcenter die 3000€ für meinen kaputten Fuß melde, wird mir ALG II abgesprochen, ich muss die 3 Monate Zahlungen zurückzahlen, ich verliere all mein Geld, bin wieder bei 0, zusätzlich verliere ich meine Umschulungsmaßnahme, werde also in den totalen Ruin geworfen?

Ich weiß nicht mehr weiter...

ALG II, Hartz IV, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld II
ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
ALG II - ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen (schwanger, vom Partner getrennt lebend)?

Hallo zusammen. Anfang November wartete ich vergeblich auf die Auszahlungen für den laufenden Monat. Eine Woche später kam dann Post vom Jobcenter, dass: "Die Zahlungen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 331 SGB III vorläufig ganz eingestellt wurden."

Ich wurde aufgefordert diverse Anlagen (VE, WEP, EK/EKS) einzureichen die Informationen über den Kindsvater (ich bin schwanger) erheben sollten. Er wurde im Schreiben als mein Partner bezeichnet und die Anlagen beziehen sich auf eine Person in der Bedarfsgemeinschaft. Außerdem Angaben zu meinem Mietverhältnis bzw Wohnsituation.

Nun ist es so, dass ich gar nicht mit meinem Partner zusammenlebe. Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche und noch in meiner ehemaligen Studenten WG gemeldet. Habe also auch kein Mietverhältnis bzw keinen aktuellen Mietvertrag mehr und schlafe Mal hier Mal da bei Freunden. Das alles wusste der Sachbearbeiter schon aus einem persönlichen Gespräch! Er hat auch die Adresse vom Kindsvater, welche natürlich eine andere ist, als meine.

Nun habe ich dem Jobcenter geschrieben, dass eine Einstellung der Leistungen voraussetzt "dass Sie Kenntnis von Tatsachen erhalten haben, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen. Mir sind keinerlei Tatsachen bekannt sind, die die Einstellung der Zahlung rechtfertigen. Bitte teilen Sie mir deshalb zeitnah mit, welche Tatsachen ihrer Ansicht nach vorliegen. Anschließend komme ich gerne Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung im notwendigen Umfang nach."

Bisher kam keine Antwort.

Dafür kam ein Schreiben von meiner Krankenversicherung, dass vom Jobcenter keine Beiträge mehr für mich bezahlt werden.

Abgesehen vom emotionalen Part, dass ich mich total im Stich gelassen fühle und es abartig finde, wie man mir zwei Monate vor Entbindung meine Krankenversicherung "nehmen" kann, obwohl ich in einer hilfebedürftigen Lage bin... Frage ich mich nun, in wie weit das Vorgehen vom Sachbearbeiter überhaupt rechtens ist.

Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage also:

Ist das Jobcenter berechtigt mir die Leistungen zu streichen, wenn der Kindsvater (vom ungeborenen Kind) verdienend ist, wir aber nach Definition gar keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir in getrennten Haushalten leben? Ich schätze deren Verdacht ist, dass wir eben doch zusammen leben, da ich keinen Mietvertrag habe. Aber Recherchen haben ergeben, dass ein Mietverhältnis keine Voraussetzung für den Empfang von AG II ist.

Was kann ich tun?

ALG II, jobcenter

Meistgelesene Fragen zum Thema ALG II