Ich würde zum Arzt gehen obgleich was der Chef sagt. was will er denn machen? Dich kündigen weil du "krank" bist? Ich denke die Firma vollzuhusten und dadurch andere anzustecken ist noch weniger im Interesse des Chefs.
Ich denke diese Frage ist eigentlich relativ leicht zu beantworten:
-generell 30er Zone: ganz klares Nein
-verkehrberuhigter Bereich (Schrittgeschwindigleit): Nein denn obwohl hier auf dem Schild spielende Kinder zu sehen sind, ist dies keine! Spielstraße und Fußgänger (Darunter auch Kinder) drüfen den Verkehr nicht unnötig behindern. Lediglich eine erhöhte Gefahr des Erscheinen eines Kindes auf der Straße ist damit gegeben.
In jedem Falle die Polizei einschalten. Das ist eine Straftat und du wirst leider nicht rumkommen dass deine Eltern davon erfahren. Aber mal ehrlich. Ich würde an deiner Stelle mich lieber den Eltern anvertrauen statt zu warten bis die Bilder im Netz landen. Dazu kommen ein paar Fakten:
-Du bist mit 17 noch minderjährig und somit könnte die Person die dich erpresst eine besonders empfindliche Strafe treffen
-Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet deine Eltern über den Vorfall zu informieren. Die Vormundschaft endet erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahr
-Eine Verzögerung könnte die Chancen steigern, dass die Bilder eher im Netz zu finden sind
-Auf keinen Fall auf die Geldforderung eingehen. Diese Person wird danach weiter Geld fordern.
-Die Polizei weiß in solchem Falle oftmals am besten was zu tun ist. Für gewöhnlich wird eine Geldübergabe in Begleitung der Polizei angeordnet. Die betroffene Person darf jedoch nichts von dem Einsatz wissen da diese Person ja die Verdachtsperson ist.
-Je eher du dich deinen Eltern anvertraust desto besser. Wenn du mit ihnen ein gutes Verhältnis hast dann sollte es nicht so schlimm sein denn welches Elternteil hört schon gerne erst von der Polizei, dass Nacktbilder vom Kind existieren und diese zur Erpressung genutzt werden.
Ich wünsche dir ganz viel Glück und hoffentlich findet dieses Schrecken ein schnelles Ende.
Dazu muss dein AG erstmal eine geeignete Begründung vorlegen. Außerdem ändert sich ja dein Arbeitsverhältnis eher zum schlechten statt zum positiven. Ich würde an deiner Stelle erstmal eine geeignete Begründung vom AG einholen und ggf. dann entscheiden ob eine Abstufung gerechtfertigt bzw. ungerechtfertigt ist. Sollte eine unbegründete und ungerechtfertigte Degradierung auf 450 Job erfolgen, so kann im Falle einer Eigenkündigung die Begründung einer Mobbingattacke seitens des AG hervorgehen und du kannst von einer Sperre absehen denn niemand muss das machen, was ihn letztendlich unterqualifizeren würde. Wenn du jedoch mit deinem AG ein gutes Verhältnis hast, dann würde ich trotzdem erstmal das Gespräch mit ihm suchen. Viel Erfolg bei deinem Lebensweg. Ich drück dir die Daumen.
Es gibt im Internet und in Buchhandelgeschäfte bestimmt einige Bücher, wo du fündig wirst ;). Ich habe vorhin in Google nach: Datev-Lernmaterial gegoogelt und direkt einige Interessante Antworten bekommen u.A das man sich auch Bücher für z.B 30 Euro kaufen kann. Jedoch können diese Kosten vom AG nicht erstattet werden da es sich um eine freiwillige Anschaffung handelt =). Viel Spaß und Erfolg im neuen Job.
Ein Vermieter kann nicht im vorhinein einen Vertrag so aufsetzen und dann nach 5 Tagen weil er Bock hat den Vertrag wieder anzupassen und bestimmte Punkte abzuändern. Für mich hört sich das eher nach einem Grund an seine Mieter rauszuekeln. Das machen Vermieter oft wenn sie die Wohnung als Eigenbedarf brauchen aber Angst haben diese mit der Wahrheit zu konfrontieren. Ich würde mich nicht darauf einlassen. Vielleicht wären ein paar Zeigen nicht verkehrt die beobachten wie dein Vermieter in die andere Wohnung mit 2 Hunden geht. Somit fällt seine Glaubwürdigkeit auch in den Keller. Aber mal ehrlich: Wer solche Vermieter hat, brauch eigentlich keine Feinde mehr. Viel Glück und viel Erfolg dir. Im Zweifelsfalle den Mieterschutzbund zur Rate ziehen.
Das Sorgerecht liegt bei deinen Eltern und wenn du in einer fremden Unterkunft (Hotel, Pension etc.) übernachtest, könnte auf deinen Eltern eine Strafanzeige wegen Verletzung der Fürsorgepflicht kommen. Das hängt auch mitunter zusammen ob die zuständige Leitungsstelle des Hotels das Jugendamt verständigt oder nicht. Ausserdem wird man dich am Empfang direkt nach deinem Alter fragen und gegebenenfalls einen Ausweis zur Identifizierung verlangen und spätestens da wirds kritisch, ganz zu schweigen von der beschränkten Geschäftsfähigkeit die eventuell (ich weiß es leider nicht) beim bezahlen eines Hotelzimmers keine Anwendung finden wird. Trotz der Erlaubnis deiner Eltern würde ich es also nicht riskieren als Minderjähriger in einem Hotel mit fremden Personen zu übernachten. Nicht mal wenn das Hotel direkt neben deinem Haus liegen würde. Viele Grüße und pass auf dich auf.
Ich würde in deinem Falle mich an das Jobcenter wenden da dir hier leider niemand helfen kann. Dort muss geprüft werden mit welcher Begründung dir das Jobcenter unterschiedliche Leistungen überwiesen hat. Viel Glück und hoffentlich findest du bei deinem zuständigen JC direkt die Antwort auf deine Frage.
Erpressung ist eine Nötigung und daher ein rechtlich erfüllter Straftatbestand. In jedem Falle die Polizei einschalten. Eine Falle stellen ist eher semiproduktiv da diese Person dieses Bild bereits an andere gesendet haben könnte. Daher wäre es ratsam der Polizei mitzuteilen welchen möglichen Freunde diese Person die Bilder eventuell geschickt haben könnte. Es reicht zwar nicht für eine durchsuchung der Handys dieser betroffenen Personen zwecks Datenschutz und Recht am geistigen Eigentum aber es könnte zumindest helfen dieser Person sowie seinem Freundeskreis klarzumachen, was passiert wenn solche Bilder nicht nur geschickt, sondern auch im Netz landen.
In dem Falle pass auf dich auf und bleib lieber auf der sicheren Seite
Das kommt ganz auf die Noten davor an und wie diese seitens der Lehrer gewichtet werden. Sollten deine Noten in einem moderaten Verhältnis zwischen 2 und 3 liegen sehe ich ich da eher weniger Bedenken. MIttlerweile ist die Schwelle des Sitzenbleibens sowieso ziemlich niedrig angesetzt also da muss wirklich schon eine Menge passieren bevor Lehrer zum Sitzenbleiben zwingen. In so einem Falle empfehle ich dir das Gespräch mit dem Lehrer zu suchen und dir mal eine Auflistung deiner Noten in diesen Fächern geben zu lassen. Aber prinzipiell bleibt man wegen einer einzigen 5 nicht direkt sitzen das wäre mir neu
Das ist Aufgabe der Schule, nicht eines Schulbegleiters. Ich als Integrationshelfer kann da nur sagen: wende dich an die Schule bzw. an die Schulverwaltung und berichte auch deinem AG von dem schlechten Umgang der Mitschüler zu deinem Schüler und schalte ggf. bei unterlassener Hilfeleistung seitens der Schule rechtliche Schritte ein. Deine Aufgabe ist es nicht! Benimmkurs für fremde Schüler zu unterrichten. Allein die Lehrer sind dazu verpflichten die Schüler über ihre Missetaten aufzuklären und sich ggf. Konsequenzen zurecht zu legen. Also bleib in deinem Falle entspannt. Solange du das von dir anvertraute Kind beschützt machst du alles richtig.
Ausserdem könnte dieses unverständliche Verhalten solcher rücksichtsloser Kinder ein Fall fürs Jugendamt sein. Auch da muss die Schule aktiv werden