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Eigennutzung nach Vermietung bereits nach 1 Jahr, was ist mit Absetzbarkeit der Sanierungskosten?

Ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft. Zunächst wohnten ich und meine Partnerin dort vier Jahre lang. Während dieser Zeit tauchten Feuchtigkeits- und Schimmelprobleme auf und als Folge daraus dann letzlich ausgezogen. Danach wurden die Schäden beseitigt und zugleich auch das Badzimmer modernisiert, mit dem Plan die anfallenden Kosten bei der Vermietung abzusetzen. Diese Maßnahmen wurden alle durchgeführt nach dem wir ausgezogen sind im Januar-Februar 2012. In März 2012 kamen dann die Mieter. Es war leider nicht gelungen das Problematik mit der Feuchtigkeit und Schimmel zu beseitigen. Nun werden diese aus dem Grund zum Jahresende ausziehen. Nun habe ich mich aber von meiner Freundlin getrennt und könnte selbst wieder in die Wohnung einziehen (je nach Zustand der Wohnung) ab Anfang 2013. Die Frage ist nun: Würde ich in diesem Fall zu früh wieder zum Selbstnutzer, und hätte ich Probleme mit der Abschreibung der Sanierungskosten zu erwarten?

Ich habe gelesen, dass es eigentlich ein "legales Trick" ist, aber dann wird hier http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuersparmodell-immobilie-erst-vermieten-dann-selbst-einziehen.html folgendes gesagt: Steuer-Tipp 1: Übertreiben Sie es dennoch nicht, vermieten Sie nicht zu kurz! Halten Sie sicherheitshalber eine Schamfrist von wenigstens 3 Jahren ein.

Wohneigentum, steuerlich absetzbar