Kosten für beglaubigte Kopien für Rentenantrag steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Auch Finanzbeamte lachen gern. Ich fürchte aber, dieser Witz wird ein Schuß in den Ofen werden. Vergiß es!

Und im übrigen: In jeder größeren Stadt gibt es eine Beratungsstelle der BfA. Die nimmt Beglaubigungen kostenlos vor. Wieso geht der Onkel nicht dahin statt zu Stellen, die für die Rente nun absolut nicht zuständig sind?

Weil der Onkel in Wiedenborstel wohnt.

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Ja, selbstverständlich können Beglaubigungskosten für den Rentenantrag steuerlich als Werbungskosten in Anlage R angesetzt werden. Allerdings müßte mit diesen Kosten der Werbungskostenpauschbetrag von € 102/Jahr überschritten werden, um - neben anderen Bedingungen - einkommensteuerlich wirksam zu werden.

Aber vermutlich wären die Beglaubigungskosten gar nicht so hoch.

Der Onkel sollte lieber günstigere Siegelführer für die Beglaubigung suchen. Spontan fällt mir dazu das kirchliche Gemeindebüro ein. Die Leute dort freuen sich immer, wenn sie Besuch bekommen, der nicht nur verlangt, bettelt oder klagt, sondern auch mal was in die Kaffeekasse tut. Daneben gibt es die Beglaubigung idR kostenlos.

Hallo, es liegt vielleicht daran, dann Ihr Onkel nicht gesagt hat, dass die Dokumente der Rentenversicherung vorgelegt werden müssen. Denn für Beglaubigungen für Rentenzwecke wird auch bei einer Gemeindeverwaltung keine Gebühr erhoben, da es als Amtshilfe unter Behörden angesehen wird. Ausnahme: Wenn die Beglabigungen dafür vorgesehen sind, einen Versorgungsausgleich wg. der Scheidung durchzuführen. Grüße Sandra

Für Rentensachen, kannst Du auch zu jeder Krankenkasse gehen. Die Sozialversicherungen erkennen Kopien untereinander an. Wichtig: Es muss nur der Stempel drauf, das ist zwar keine Beglaubigung im eigentlichen Sinn, aber im Bereich der Sozialversicherung der preiswerteste Weg.