Kann man Kosten für private Darlehensumschuldung z.B. für Notarkosten, Grundschuldbestellung etc. steuerlich absetzen?

2 Antworten

Steuerlich an- bzw. absetzen geht nur, wenn die Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebskosten durch eine Einkunftsart (z. B. Vermietung, unselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Freiberuf, Landwirtschaft) veranlaßt sind oder wenn es sich um gesetzlich definierte Sonderausgaben handelt.

Die von Dir genannten Ausgaben einer privaten Darlehnsumschuldung gehören nicht zu diesen An- bzw. Absetzmöglichkeiten.

 Darlehen für Privatzwecke sind Privatvergnügen - da gibt es nichts steuerlich zu verwerten.