Status Freiberufler: Kosten Zweitstudium (für Berufswechsel) steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Da das Studium zu einem Beruf führt der nciht freiberuflich ausgeübt wird, können es keine Betriebsausgaben sein. Pädagogik braucht man nciht zum übersetzen.

Also kann man es als vorweggenommene Werbungskosten für den Beruf der Lehrerin abziehen. Es kommt also in die Anlage N, und die werden dann als negative einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet

Die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf müssten sich über die Sonderausgaben absetzen lassen. Nicht über die Werbungskosten.