Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich
Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.
Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.
Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???
Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!
2 Antworten
das klingt nach doppelter Haushaltsführung. Frage ist nur: hattest du mit dem WG-Zimmer wirklich einen 2. Haushalt?
Sieh mal hier: http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
Wenn dem so ist, dann kannst du viele weitere Kosten absetzen. Wenn nicht, dann wird dir keiner abnehmen, dass du jeden Tag 500 km gependelt bist. Du kannst dann m.E. die täglichen Fahrten von der WG in die Arbeit absetzen plus die Fahrten nach Hause. Hier sollte jedoch geklärt werden, wo der Lebensmittelpunkt ist.
Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen
ja! Sich zu melden ist per Gesetz Pflicht. Die Strafe wie auch die Höhe dafür obliegt dem Einwohnermeldeamt.
Finanzamt? Ich sehe die Zuständigkeit beim Finanzamt, wo die WG ihren Sitz hat.
Danke schonmal für die schnelle Antwort!!!
Bezüglich des Hausstandes kann ich sagen, dass die WG voll ausgestattet war. Ich hatte zwar einige Küchenutensilen mitgebracht, aber die waren nicht elementar. Ich würde also nicht behaupten, dass ich einen eigenen, zweiten Hausstand geführt habe.
Was die Strafe angeht, so frage ich mich, wie lange eine Strafe rückwirkend verlangt werden kann? Schließlich hat sich die Situation schon vor über 2 Jahre geändert. Ich habe meinen Hauptwohnsitz mittlerweile in der Nähe des Arbeitsplatzes.