Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

2 Antworten

das klingt nach doppelter Haushaltsführung. Frage ist nur: hattest du mit dem WG-Zimmer wirklich einen 2. Haushalt?

Sieh mal hier: http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/

Wenn dem so ist, dann kannst du viele weitere Kosten absetzen. Wenn nicht, dann wird dir keiner abnehmen, dass du jeden Tag 500 km gependelt bist. Du kannst dann m.E. die täglichen Fahrten von der WG in die Arbeit absetzen plus die Fahrten nach Hause. Hier sollte jedoch geklärt werden, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen

ja! Sich zu melden ist per Gesetz Pflicht. Die Strafe wie auch die Höhe dafür obliegt dem Einwohnermeldeamt.

Finanzamt? Ich sehe die Zuständigkeit beim Finanzamt, wo die WG ihren Sitz hat.

Danke schonmal für die schnelle Antwort!!!

Bezüglich des Hausstandes kann ich sagen, dass die WG voll ausgestattet war. Ich hatte zwar einige Küchenutensilen mitgebracht, aber die waren nicht elementar. Ich würde also nicht behaupten, dass ich einen eigenen, zweiten Hausstand geführt habe.

Was die Strafe angeht, so frage ich mich, wie lange eine Strafe rückwirkend verlangt werden kann? Schließlich hat sich die Situation schon vor über 2 Jahre geändert. Ich habe meinen Hauptwohnsitz mittlerweile in der Nähe des Arbeitsplatzes.