Zweitstudium absetzen?

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 Ich habe nämlich irgendwo gelesen, dass ich dafür theoretisch schon während dem Studium Steuererklärungen hätte abgeben müssen

Da ist schon was wahres dran, aber eben nicht theoretisch, sondern praktisch.

Man kann ausgaben immer nur in dem Jahr geltend machen, wo sie auch angefallen sind.

Also für die vorangegangenen Jahre  (2012-2015 geht Einkommensteuererklärung, 2009-2011 eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages) die Erklärungen machen. Die Verluste , die entstehen, weil die Kosten höher als die Einnahmen waren, werden dann auf die Folgejahre vorgetragen und können dann abgezogen werden.

Hast Du während des Studiums nicht gearbeitet?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hast Du während des Studiums nicht gearbeitet?

DieFrage dürfte wohl auch für die Beurteilung, ob eine Einkommensteuererklärung bzw. ein Antrag auf Feststellung des Verlustvortrages überhaupt noch möglich ist. Denn sofern bereits ein Einkommensteuerbescheid/ ein Verlustfeststellungsbescheid ergangen ist und dieser bestandskräftig ist, ist das nicht mehr möglich.

Im Übrigen haben wir die Fragestellung hier mindestens einmals wöchentlich, und das sogar immer nach demselben Muster: Der Fragesteller möchte Ausgaben aus früheren Jahren in einem anderen Jahr geltend machen.

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@EnnoWarMal

Stimmt, auch im Steuerbereich scheint es Murmeltiere zu geben.

Eigentlich wäre es eine Sache des Studentenwerkes mal eine passende Sprechstunde anzubieten.

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Schonmal vielen dank. Also ich hatte ca. die Hälfte des Studiums einen Minijob, ein Jahr lang ein Stipendium und während des praktischen JAhres ein sozialabgabenpflichtiges aber nicht steuerpflichtiges Einkommen, zudem noch einen Minijob. Steuererklärung bzw. Antrag auf Feststellung des Verlustvortrags habe ich noch nie gemacht. Wäre das noch rückwirkend, wenn ja für wie viele Jahre, möglich?

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@siggi543

1. Minijob zählt nicht.

2. Stipendium ist vermutlich steuerfrei, da müsste man wissen woher es kam.

3. Arbeiteinkommen das sozialversicherungspflichtig ist, ist auch steuerpflichtig. Vermutlich meinst Du, es kam keine Steuer raus, weil zu gering. Aber trotzdem werden Werbungskosten erstmal damit verrechnet.

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