Steuerliche Behandlung eines Zweitstudiums beim Ehepartner

1 Antwort

Als Sonderausgaben auf jeden Fall.

Als Werbungskosten würde ich es versuchen.

Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit müßte man sehen, ob eine spätere selbständige Tätigkeit wahrscheinlich ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986