Zwei Teilzeitstellen gleichbesteuert wie Vollzeitstelle?

3 Antworten

Es gibt einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € im Jahr, den man nur hat, wenn man auch Einkünfte hat.

Aktuell habt ihr den einmal und bei der 60%/40% Lösung zweimal.

Sonst macht es einen Unterschied, ob es 40 % von 6.000 € im Monat sind oder 40 % von 2.500 €. Es kann sein, dass du die Vorteile eines Mini- oder wenigstens die eines Midijobs haben könntest.

Generell sollte "beide in Teilzeit" keine Frage des Geldes sein. Die Auswirkung auf die Karriere, wenn wer dauerhaft nur noch 60 % arbeitet, würde dann nämlich immer zu einer Hausfrau führen. Wenn das kein Thema ist, spricht alles für die 60/40-Lösung.

Letztendlich ist es vollkommen gleichgültig, denn spätestens über eine Einkommensteuererklärung wird der Steuersatz für Euch beide unter Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimums festgesetzt.

Du kannst Dir das alles mit Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners selbst errechnen.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Günstiger könntet Ihr u.U. wegkommen, wenn Dein Einkommen relativ gering ist und somit der Gleitzonenrechner greift und "Du" dann weniger Sozialabgaben leisten müsstest:

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Nein, steuerlich bleibt es gleich. Steuerklasse 4 mit Faktor wählen oder der Ausgleich geschieht spätestens mit der Steuererklärung.